§218 und §219
Frauenärztinnen vor Gericht - Solidarität gefragt
Am morgigen 29. August findet vor dem Amtsgericht in Kassel der Prozess gegen die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus statt.
Die Ärztinnen sind angeklagt, Frauen umfassend über die medizinische Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches informiert zu haben.
Gegen die gleichfalls dafür angeklagte Frauenärztin Kristina Hänel findet am 6. September 2018 der Berufungsprozess vor dem Amtsgericht in Gießen statt.
So lange die Paragraphen 218 und 219 bestehen, laufen betroffene Frauen Gefahr kriminalisiert zu werden
Nach Paragraph 218 StGb sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar, die Frauen werden jedoch nicht dafür verfolgt. Der Paragraph 219 StGb stellt dementsprechend auch die Information darüber unter Strafe, weil sie Werbung seien. So lange es die beiden Paragraphen gibt, laufen betroffene Frauen Gefahr, kriminalisiert zu werden.
Mittlerweile kämpfen Frauen auf der ganzen Welt gegen zunehmende Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Prozesse gegen die Ärztinnen sind ein Ausblick darauf, dass auch in Deutschland ein solcher Kampf wieder an Bedeutung gewinnt.