Flüchtlinge
Gericht kippt NRW-Klausel für Wohnsitzauflage
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat eine Vorschrift der nordrhein-westfälischen Ausländer-Wohnsitzrelegungsverordnung - gegen die sich zahlreiche Proteste richteten - als "rechtswidrig" zurückgewiesen. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus dürften nicht ohne Einzelfallprüfung verpflichtet werden, ihren im Asylverfahren zugewiesenen Wohnsitz beizubehalten. Der Ausschluss der Einzelfallprüfung sei nicht mit dem Paragraph 12 des Ausländergesetzes zu vereinbaren, wonach bei der Festlegung des Wohnsitzes auch die "örtliche Lage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" berücksichtigt werden müsse.