Türkei
Wieder deutscher Staatsbürger festgenommen – Lasst Mehmet Y. frei!
Zur Festnahme von Mehmet Y. schreibt der Bundesvorstand der Roten Hilfe:
Der 44-jährige war gemeinsam mit seiner Frau auf dem Weg in den Urlaub, als er bei der Einreise aufgrund einer sogenannten Interpol-"Red Notice" auf Betreiben der türkischen Regierung bei der Ausweiskontrolle verhaftet wurde. Ihm droht nun die mögliche Auslieferung.
Verurteilung wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft
Mehmet Y. war während seines Studiums in den 1990-er Jahren in der Türkei politisch aktiv und wurde wie viele Studierende verfolgt, inhaftiert und gefoltert. Im Jahr 2001 ist er schließlich nach Deutschland geflohen und wurde in Abwesenheit zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft verurteilt.
2009 wurde Mehmet Y. in der BRD eingebürgert. Die türkischen Behörden entließen ihn jedoch nicht aus der Staatsbürgerschaft, er besitzt deshalb sowohl einen deutschen als auch einen türkischen Pass ...
Wie oft soll es Erdoğan und seinen Repressionsbehörden eigentlich noch gestattet werden, mit Hilfe von Interpol vermeintliche oder tatsächliche Oppositionelle im Exil verhaften zu lassen?
Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wie oft soll es Erdoğan und seinen Repressionsbehörden eigentlich noch gestattet werden, mit Hilfe von Interpol vermeintliche oder tatsächliche Oppositionelle im Exil verhaften zu lassen? … Mit diesen willkürlichen Festnahmen und dem Missbrauch von Interpol muss unverzüglich Schluss sein. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Mehmet Y.“
Y. war von der Grenzpolizei bei der Einreise nach Bulgarien erst für 24, später für 72 Stunden festgenommen worden. Morgen,6. September, erwartet den Bonner Sozialarbeiter nun um 14 Uhr sein Prozess vor dem Bezirksgericht Varna, indem über eine mögliche Auslieferung entschieden werden soll.