Stadt Gelsenkirchen

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Wie eine Anhörung zur Farce wird

Die Stadt Gelsenkirchen hat am 4. Oktober den Antrag des Vermögensverwaltungsvereins Horster Mitte e.V. auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Nutzungsverbot des Kultursaals für eine Bergarbeiterveranstaltung abgelehnt.

Von fs

Ist diese Ablehnung an sich schon ein Skandal, so erst recht ihre Begründung: Sie ist völlig wortgleich mit dem Anhörungsschreiben vom 27. September, lediglich ergänzt um den lapidaren Satz: „Nach Prüfung der Eingabe ... vom 01.10.2018 der Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner ... sehe ich mich nicht in der Lage für die ... beantragte temporäre Nutzungsänderung ... die Einzelfallgenehmigung zu erteilen.“

 

Dazu Rechtsanwalt Frank Stierlin von der Kanzlei Meister & Partner, die den Vermögensverwaltungsverein vertritt: „Wir haben uns auf vier Seiten detailliert mit der Begründung im Anhörungsschreiben der Stadt auseinandergesetzt. Das wird im Ablehnungsbescheid demonstrativ ignoriert und einfach die Begründung des Anhörungsschreibens noch mal ausgedruckt. Dass sich das Bauordnungsamt dafür auch noch drei Tage Zeit gelassen hat, ist der Gipfel.“

 

So bemängelte die Stadt, dass die Fluchtwege nur für 500 Teilnehmer reichen würden. Die Veranstaltung sei aber mit 500 Teilnehmern angemeldet, bei einer Revue kämen aber noch Schauspieler hinzu. Die Antwort der Veranstalter, dass die Schauspieler bei auch Teilnehmer seien und in den 500 selbstverständlich enthalten seien, wurde von Stadt ignoriert. Im übrigen sagen Fachleute, dass Evakuierungskonzept üblicherweise immer nur von der Gästezahl ausgehen und Personal und ähnliches nicht darin zu berücksichtigen seien.

 

Ein weiterer Ablehnungsgrund sei der ungenügende Lärmschutz des Saales. Was für Farce: Denn gleichzeitig hat das Umweltamt der Stadt der Veranstaltung - wegen ihrem öffentlichen Interesse - eine Außenbeschallungserlaubnis bis 24 Uhr erteilt.

 

„Die Anhörung dient der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Grundgesetz“, so Rechtsanwalt Stierlin weiter. „Dieser Anspruch wurde von der Stadt mit Füßen getreten, indem sie unsere Stellungnahme noch nicht einmal zur Kenntnis nimmt."

 

Das Verhalten der Stadt belegt, dass sie bisher - ohne wenn und aber - an ihrer politisch motivierten Unterdrückung festhält. Die Stärkung des Protestes gegen dieses Vorgehen wird auch morgen bei der Veranstaltung Thema sein.

 

Anhörungsschreiben, Stellungnahme des Anwaltsbüros und Ablehnungsbescheid sind unten dokumentiert, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann!