Internationalistische Liste/MLPD
Unterschriftensammlung auf real-Parkplatz erlaubt
Letztes Jahr wurden zwei Kollegen, die auf dem Parkplatz Unterschriften für die Wahlzulassung der Internationalistischen Liste/MLPD sammelten, wegen „Hausfriedensbruch“ angeklagt.
Die Sache ging vor Gericht. Am 19. September war der dritte Verhandlungstag. Der Staatsanwalt wollte, das beide zu je 1.500 Euro Strafe verurteilt werden. Die Richterin gab allerdings in weiten Teilen den beiden Kollegen und ihrem Rechtsanwalt Recht und sprach sie frei.
Es geht hier um das Recht der Internationalistischen Liste/MLPD, Unterschriften auf öffentlich zugänglichen Plätzen zu sammeln, und auch um das Recht der Bürger, mit ihrer Unterschrift dazu beizutragen, dass die Internationalistische Liste/MLPD zu den Wahlen kandidieren konnte. Die Kosten für das Verfahren, den Rechtsanwalt und die Auslagen der Kollegen trägt die Staatskasse.