Demo "Jetzt gilt's"

Demo "Jetzt gilt's"

ver.di-Arbeitskreis protestiert gegen Ausschluss des Internationalistischen Bündnisses

Der Arbeitskreis "Aktiv gegen Rechts" in ver.di München protestiert in einem Schreiben an Vertreter des Bündnisses für die Demonstration "Jetzt gilt's - gemeinsam gegen eine Politik der Angst" gegen den am 19. September erfolgten Ausschluss des Internationalistischen Bündnisses.

ver.di-Arbeitskreis "Aktiv gegen Rechts"
ver.di-Arbeitskreis protestiert gegen Ausschluss des Internationalistischen Bündnisses
50.000 Menschen demonstrierten am 22. Juli in München auf der #ausgehetzt-Demo (Foto: RF)

Diese Erklärung wurde unter anderem auf der Demonstration am 3. Oktober in München, zu der das Bündnis "#ausgehetzt"und das NoPAG-Bündnis gegen das Polizeigesetz gemeinsam aufgerufen hatten verteilt. An ihr beteiligten sich rund 50.000 Menschen (siehe RF-News-Bericht). Hier der Text des Schreibens:

 

Das Bündnis zu der Demonstration "Jetzt gilt's - gemeinsam gegen eine Politik der Angst" hat auf seiner Sitzung am 19.9.2018 das "Internationalistische Bündnis" aus dem Bündnis für die Demonstration ausgeschlossen. Zur Begründung wird angegeben, in ihm seien Sympathisanten der PFLP, der palästinensischen Befreiungsfront, die Terrorakte verübt habe. Sie stehe auch auf der Terrorliste (der EU und der USA), so die offizielle Begründung.

 

Die EU-Terrorliste gehört zu der Politik, gegen die wir auf die Straße gehen. Sie greift massiv in die Arbeitnehmerrechte ein und zwar aller Beschäftigten. Durch zwei Verordnungen (2580/2001/EG und 881/2002/EG) ist von der EU festgelegt worden, dass unter anderem Personen, die auf Terrorlisten geführt werden, keine Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen oder ihnen in sonstiger Weise Gelder überlassen werden dürfen (Bereitstellungsverbot).

 

Ein Verstoß gegen dieses Bereitstellungsverbot ist mit erheblichen zwingenden Bußgeldern belegt. Die Lohnzahlung wird als eine solche Bereitstellung bewertet. Deswegen sehen sich Arbeitgeber gezwungen, ihre kompletten Mitarbeiterlisten abzugleichen mit der EU-Terrorliste.

 

Sollten sich Beziehungen (z.B. zu kurdischen Aktivisten) ergeben, führt dies zu einem Beschäftigungsverbot, im Ergebnis sogar zur Kündigung. Die Nennung auf der EU-Terrorliste erfolgt praktisch auf Zuruf der Staaten und damit ihrer Geheimdienste.

 

Für uns als aktive Gewerkschafter*innen ist es unerträglich, wenn auf diese in Arbeitnehmerrechte massiv eingreifende Liste positiv Bezug genommen wird.

 

Wenn bei dem Ausschluss aus dem Bündnis darüberhinaus angeführt wird, dass die Palästinensische Befreiungsfront Terroranschläge vollzogen hätte, dann können wir nur sagen: Es ist nicht unsere Aufgabe zu kontrollieren, wer in dem "Internationalistischen Bündnis" mit wem sympathisiert.

 

Wir beantragen deswegen, dass der Ausschluss des "Internationalistischen Bündnisses" aus dem Bündnis zurückgenommen wird.