Urteil
Polizei darf Demo-Aufnahmen nicht für Eigenwerbung nützen
Die Polizei darf auf Demonstrationen nicht für die eigene PR filmen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, den 23. Oktober, per Urteil festgelegt. Anlass war die Klage zweier Essener Demonstrationsteilnehmer, die auf einer Demo gegen Rechts von der Polizei gefilmt wurden und die Bilder später in den Social-Media-Kanälen der Polizei wiederfanden. Dort wurden die Aufnahmen auch noch zur Propaganda der Polizei in eigener Sache verwendet. Das ist ihr mit diesem Urteil untersagt. Die Bilder mussten aus dem Netz genommen werden.