Gesinnungsjustiz

Gesinnungsjustiz

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft im Auftrag von Seehofer und Maaßen?

In einer aktuellen Pressemitteilung gibt die MLPD bekannt, dass "die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft (AZ 271 Zs) ... jegliche strafrechtliche Ermittlung wegen der Kriminalisierung und Diskriminierung von MLPD und Rebellischem Musikfestival" verweigert.

Von gos/ms
Thüringer Generalstaatsanwaltschaft im Auftrag von Seehofer und Maaßen?

Weiter heißt es in der Mitteilung: "Mit dürren Worten schloss sie sich 'vollumfänglich' der Staatsanwaltschaft Gera an. Nach der Polizeiattacke auf das Musikfestival hatte Stefan Engel – der frühere Vorsitzende der MLPD – gegen Bundesinnenminister Seehofer, Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, den polizeilichen Einsatzleiter Dirk Löther und andere Strafanzeige erstattet. Während Stefan Engel wegen der Ereignisse um Pfingsten in Truckenthal vom Staatsschutz als „Gefährder“ kriminalisiert wird, hält der Staatsapparat seine schützende Hand über Seehofer, Maaßen und Co."

Kein Einzelfall

Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall. Immer mehr Gerichtsurteile folgen der zutiefst reaktionären Linie, dass für Marxisten-Leninisten faktisch keine Rechte gelten.

 

Auf der gleichen Linie liegen die Kündigung sämtlicher Konten der MLPD durch die Postbank im Verein mit der Deutschen Bank. Die Postbank begründete dies ausdrücklich damit, dass die MLPD Mitglied in der revolutionären Weltorganisation ICOR ist und diese in Kobanê (Rojava/Nordsyrien) im Jahr 2015 ein Gesundheitszentrum aufgebaut hat.

Kampf gegen IS "Terrorunterstützung"?

Das war eine einzigartige humanitäre Hilfsaktion von 177 ehrenamtlichen Helfern aus zehn Ländern, mitten in einem Kriegsgebiet. Der Aufbau des Gesundheitszentrums war eine direkte Unterstützung des Kampfs gegen den faschistischen IS. Die Postbank deutete diese Unterstützung des Kampfs gegen reaktionären Terror unverfroren in einen Verdacht auf Terrorismusfinanzierung um.

 

Am 24. Juli lehnte das Amtsgericht Dortmund die Klage der MLPD dagegen rundweg ab und bestätigte die Begründung der Postbank. Auch im Verfahren gegen Deutsche Bank lehnte das Amtsgericht Essen am 18. August die Klage der MLPD ab (mehr dazu).

"Wertneutrale Falschbehauptung"?

Nachdem der Grünen-Politiker Volker Beck während des Bundestagswahlkampf 2017 die MLPD wegen ihrer Zusammenarbeit mit der palästinensischen PFLP verleumdete, entschied des Hamburger Landgericht im Dezember 2017, dass  Beck zwar eine "unstreitig unwahre" Behauptung aufgestellt habe mit der angeblich gemeinsamen Kandidatur. Die gleichzeitige Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Beck wurde damit begründet, dass es eine "wertneutrale Falschbehauptung" gewesen sei.

 

Die Justiz argumentiert dabei meist mit einem „Ermessensspielraum“ zum Vorgehen gegen die MLPD und ihre Repräsentanten, der sich aus ihrer revolutionären Zielsetzung ergebe.

Gesinnungsstrafrecht

Diese Argumentation hat jedoch weder etwas mit freiheitlich noch demokratisch zu tun, sie bedeutet schlichtweg Gesinnungsstrafrecht. Nicht die Taten der Angezeigten, sondern die missliebige politische Zielsetzung des Anzeigenerstatters wird damit zum zentralen Punkt des Vorgehens der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

 

Dazu Stefan Engel in der Pressemitteilung: "80 Prozent der Leute sind für den Rücktritt des CSU-Scharfmachers Seehofer. Geheimdienstchef Maaßen steckt bis zum Hals in Affären und Skandalen. Auf sie geht aber die Polizei-Attacke gegen das rebellische Musikfestival zurück.

 

Wir haben gerade brisante Akten erhalten, aus denen klar hervorgeht, dass die Thüringer Behörden noch am 14. Mai 2018 ausdrücklich auf Anweisung des Bundesinnenministeriums gewartet hatten. Erst danach folgte das Verbot des Rebellischen Musikfestivals und dann der Polizeieinsatz. Und da behauptet die Generalstaatsanwaltschaft auch noch dreist, unsere Vorwürfe seien 'bloße Mutmaßungen'!

 

Dass das Vorgehen gegen das Rebellische Musikfestival selbst nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben nicht haltbar war, hatte damals schon das Verwaltungsgericht Meiningen festgestellt. Auch die Staatsanwaltschaft Gera kam nicht umhin, festzustellen, dass das Vorgehen 'bei korrekter juristischer Prüfung des Sachverhalts fehl(ging)‘.

 

Aber egal, denn die angeblichen 'Feststellungen' beruhten ja 'auf der Grundlage von Recherchen des Verfassungsschutzes', wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Dabei habe ich ja gerade den Verfassungsschutz-Chef und seinen obersten Dienstherr Seehofer angezeigt. Jetzt wird ihre eigene antikommunistische Propaganda zum juristischen Freifahrtschein!

 

Bundespräsident Steinmeier verlautbarte gestern in Chemnitz, in Deutschland dürfe man niemanden politisch diskriminieren. Nach der Logik dieses Verfahrens gilt das für alle, nur nicht für Marxisten-Leninisten. Ich protestiere gegen diese offene, antikommunistische Gesinnungsjustiz.

 

Mit 'unabhängiger Justiz' hat all das nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft erweist sich als Büttel der Geheimdienste, des polizeilichen Staatsschutzes und abgehalfterter bürgerlicher Politiker. Wir werden uns das selbst verständlich nicht bieten lassen und auch auf dem Rechtsweg weiter dagegen vorgehen.“ (Hier der gesamte Text der Pressemitteilung)

Der Kampf geht weiter

Zugleich wird der Kampf gegen diese Gesinnungsjustiz insgesamt weitergehen. Die MLPD bittet um Solidaritäts- und Protesterklärungen an die Adresse redaktion@rf-news.de sowie an die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen:

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Postfach 10 01 38
07701 Jena