Flüchtlinge

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Kriminalisierung von legitimem Protest

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte zwei Flüchtlinge aus Gambia, die in der Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth lebten, zu Strafen in Höhe von 80 bzw. 90 Tagessätzen à zehn Euro. Sie wurden des Landfriedensbruchs bezichtigt, eine konkrete Straftat wurde nicht nachgewiesen. Noch nicht einmal ihre Anwesenheit bei einer Protestaktion in der Erstaufnahmestelle Donauwörth, gegen die die Polizei vorging, war zweifelsfrei erwiesen. Die Richterin sieht ihr Urteil als "notwendige Generalprävantion" gegen "Zusammenrottungen". Solidarität gegen die Kriminalisierung von Flüchtlingsprotesten!