Thüringen
Weg mit der Behinderung von Spendensammlungen!
Spenden unter der Bevölkerung zu sammeln, ist typisch für die MLPD, aber auch eine erkämpfte Errungenschaft.
So sind Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen nicht erlaubnisfrei. Ausgerechnet die "rot-rot-grüne" Regierung Thüringens hält am restriktiven Sammlungsgesetz fest. Hier braucht man eine Spendensammelerlaubnis, wenn man mit einer Sammelbüchse von Haus zu Haus geht, oder Leute durch Hinhalten der Sammelbüchse zum Spenden auffordert.
Es ist schon lange überfällig, dass die Thüringer Landesregierung ihr Sammlungsgesetz aus dem Verkehr zieht, was alle demokratischen Kräfte zu ihrer Sache machen sollten, ggf. mit Hilfe von Gerichten. Wenn man aber am Infostand oder Betrieb eine sogenannte „stille Spendendose“ aufstellt und nur mit Stelltafeln oder ähnlichem zum Spenden auffordert, braucht man auch keine Sammelerlaubnis.
Man braucht auch keine Erlaubnis, wenn man unter Kollegen, Nachbarn, im Verein auf Veranstaltungen sammelt. Damit die Euros für den Parteiaufbau in Thüringen künftig leichter den Weg in die Spendendose finden, wird in Kürze eine Spendenbanderole dafür ausgeliefert. Spenden an die MLPD für den Parteiaufbau Thüringen bitte an die Kontonummer:
IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00, Stichwort „Thüringen“.