Nordrhein-Westfalen
Das neue "Abschiebungshaftvollzugsgesetz" zu Fall bringen!
Parallel zum neuen Polizeigesetz will die CDU/FDP-Landesregierung in diesem Jahr auch noch ein neues sogenanntes NRW-„Abschiebungshaftvollzugsgesetz“ durchpeitschen.
Im Gesetzentwurf mit dem abscheulichen - bürokratischen und menschenfeindlichen - Namen heißt es dazu: „Die zunehmende Zahl an Ausreisepflichtigen ... und veränderte Maßstäbe ... führen zu einem steigenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen.“
Haftbedingungen schärfer als die verurteilter Straftäter
Dabei geht es der Landesregierung nur vordergründig um den weiteren Ausbau der größten deutschen Abschiebehaftanstalt in Büren/NRW. Sie soll von bisher 140 Haftplätzen auf 175 aufgestockt werden, erstmals auch die Mehrfachbelegung der Hafträume erlauben sowie besonders gesicherte Bereiche, Gitterstäbe vor den Fenstern, hohe Mauern mit Stacheldraht und abgeschlossene Zimmer und Flure.
Nach EU-Recht gibt es ein striktes Trennungsgebot zwischen dem Justizvollzug verurteilter Straftäter und der Abschiebehaft. Reaktionärer Kern des neuen Gesetzes ist die Verschärfung der Bedingungen in der Abschiebehaft, die noch über die Einschränkung von Grundrechte und die Haftbedingungen verurteilter Straftäter im Justizvollzug hinausgehen.
Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen lehnen Entwurf ab
In Stellungnahmen an den Landtag haben die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Flüchtlingsorganisationen den Gesetzentwurf „insgesamt abgelehnt“. Er sei nicht nur unmenschlich, sondern „unter Umständen sogar verfassungswidrig“ (Katholischer Jesuiten-Flüchtlingsdienst). Es werden „inflationär Grundrechte eingeschränkt“ und eine „unzulässige Zweckerweiterung der Abschiebehaft“ vorgenommen (Flüchtlingsrat NRW).
So sollen neu Untergebrachte unter weitgehendem Ausschluss ihrer Bewegungsfreiheit bis zu einer Woche beobachtet werden. Werden sie als „gefährlich“ eingestuft, kommen sie in den besonders gesicherten Bereich „unter Beschränkung ihrer Freiheitsrechte“. Damit kann praktisch jeder in Abschiebehaft nachträglich als „Gefährder“ eingestuft werden.
Dieses Gesetz entschieden bekämpfen!
Bereits die Liste der reaktionären Sanktionsmaßnahmen gegen alle Untergebrachten reichen von „flexible Nachtruhe“, „kein Bargeldbesitz“, „Einschränkung der Handynutzung und des Internetzugangs und Sport- und Freizeitgestaltung“, „Restriktionen bei Besuchen, Geschenken und Paketen“ bis zur „Durchsuchung der Hafträume in Abwesenheit der Bewohner“.
Die bundesweit wachsenden Massenprotesten gegen die Rechtsentwicklung von Regierungen und bürgerlichen Parteien müssen das reaktionäre Abschiebungshaftvollzugsgesetz wie die neuen Polizeigesetze entschieden bekämpfen. Es muss also darum gehen, die Neuregelung des Polizeigesetzes und das Abschiebungshaftvollzugsgesetz durch den breiten Protest auf der Straße zu Fall zu bringen. Die Landesregierung schafft sich durch ihre reaktionären Maßnahmen immer mehr Gegner, was eine gute Möglichkeit zur Verbreiterung des Widerstands schafft.