2014 bis 2017
Einfrieren von PKK-Geldern unrechtmäßig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) in den Jahren 2014 bis 2017 zu Unrecht auf der europäischen Liste "terroristischer Vereinigungen," deren Gelder im Hinblick auf die Bekämpfung von Terrorismus einzufrieren sind, belassen wurde. Das EuG hat die von der PKK angefochtenen entsprechenden Rats-Verordnungen und -Beschlüsse für nichtig erklärt (Pressemitteilung des EuGH v. 15.11.2018). Ein weiteres Argument für die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland!