Antikommunismus
Jeder Sozialist ein "Gefährder"?
Was ist eigentlich ein „Gefährder“?
"Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politische Straftaten von erheblicher Bedeutung insbesondere solche des § 100aStPO begehen wird", definiert die Bundestagsdrucksache 1/3570,6. Der einzige Vorwand, den Dirk Löther, ehemaliger Leiter der Landespolizeidirektion Saalfeld, im Vorfeld des diesjährigen Rebellischen Musikfestivals in Truckenthal anführen konnte, um fünf Unterstützer des Rebellischen Musikfestivals als „Gefährder“ zu qualifizieren, war das Auftreten der Grup Yorum auf dem Festival. Daraufhin stellte Stefan Engel, langjähriger Parteivorsitzender der MLPD und einer der Schirmherren des Festivals, der zu den Betroffenen gehörte, die Strafanzeige gegen Löther & Co.
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte festgestellt: "Die insoweit rechtlich wohl unzutreffende Wertung, allein ein Auftritt der 'Grup Yorum' sei strafbar, ging zwar fehl...". Ein rechtlich denkender Mensch hätte an dieser Stelle erwartet, dass die Staatsanwaltschaft sagt: Ok, die „Gefährder“-Einstufung war also ein Fehler – wir nehmen deswegen die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen auf.
Warum dieser Staat kein Rechtsstaat ist
Wie sehr unser Staat aber kein Rechtsstaat ist, sieht man an dem Folgenden: Um den "Gefährder-"Vorwurf doch noch aufrecht erhalten zu können, entwickelte die Staatsanwaltschaft von sich, oder von Innenminister Horst Seehofer aus, eine ganz neue Begründung, warum Stefan Engel ein „Gefährder“ sei: "Die MLPD tritt für eine revolutionäre Vergesellschaftung der Produktionsmittel ein. In Theorie und Praxis orientiert sich die Partei an Karl Marx, Friedrich Engels, Wladimir Iljitsch Lenin und Ernst Thälmann ... Erklärtes Ziel der Partei ist die Errichtung der Diktatur des Proletariats als Übergang zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft..." Mit dieser Feststellung rechtfertigt die Staatsanwaltschaft dann: "Indes hatte der Beanzeigte (Löther) insoweit einen Ermessenspielraum und bezog sich auf Erkenntnisse anderer Sicherheitsbehörden, insbes. auf solche des Verfassungsschutzes."
Es geht um die Weltanschauung
Es geht also nicht um strafbare Taten, sondern allein um die Weltanschauung! Das ist ein Freifahrtschein, um jeden Marxisten-Leninisten, Sozialisten, Revolutionär allein wegen seiner Gesinnung als „Gefährder“ einzustufen, wenn der „Verfassungsschutz“ es will – mit allen möglichen Folgen bis zur Inhaftierung! Die Nazis nannten das „Schutzhaft“, von der Gestapo organisiert... Das ist ein Grundgesetz-widriges "Gesinnungsstrafrecht"! Das ist eine weitere faschistoide Vorwegnahme der verschärften Polizeigesetze – und wird auf immer breiteren Widerstand stoßen!