Thüringen
Landtagswahl: Zweite Hürde sportlich gemeistert!
Beim Hürdenlauf müssen die Sportler etliche Sprünge machen, um ihr Ziel zu erreichen.
Die undemokratischen Wahlgesetze in Deutschland setzen kleineren Parteien sehr viele Hürden, um möglichst ihre Wahlteilnahme zu behindern. Die Internationalistische Liste/MLPD nahm die erste Hürde mit der Aufstellung ihrer Landesliste Ende August. Die zweite Hürde - nämlich die Sammlung der nötigen Unterstützungsunterschriften (mindestens 1.000 Stück) - wurde nun in der sportlichen Geschwindigkeit von 3,5 Monaten gemeistert.
Mit insgesamt 1.400 Unterschriften ist die Sammlung für die Landesliste nun abgeschlossen.
Danke an alle Wahlhelfer
Die Landesleitung Thüringen der MLPD und die Kräfte des Internationalistischen Bündnisses, die sich für die Kandidatur als "Internationalistische Liste/MLPD" zusammengeschlossen haben, danken an dieser Stelle herzlichst allen Unterstützerinnen und Unterstützern für ihren unermüdlichen Einsatz! Die Sammlung war verbunden damit, Tausende Einzelgespräche zu führen und die MLPD und das Internationalistische Bündnis in allen Ecken Thüringens bekannt zu machen, von Greiz bis nach Bad Salzungen und von Leinefelde bis nach Ilmenau. Nun müssen die weiteren Hürden in Angriff genommen werden: Die Beglaubigung durch die Wahlämter und Abgabe aller bürokratischen Unterlagen beim Landeswahlleiter.
Weitere Tausende Unterschriften für Direktkandidaten nötig
Ab jetzt wird sich auf die Sammlung der nötigen Unterschriften für die zahlreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten konzentriert. Aufgrund der relativ kleinen Wahlkreise macht es Sinn, bei der Sammlung immer auch mindestens die Listen der angrenzenden Wahlkreise dabei zu haben, um keine Potentiale ungenutzt zu lassen.
Dazu wird das Internationalistische Bündnis auf seiner Homepage nach und nach alle Listen veröffentlichen. Wir bitten, alle Listen dazu an info@inter-buendnis.de zu senden.
An dieser Stelle auch nochmal der Hinweis, dass Unterschreibende am Tag der Unterschrift wahlberechtigt - also 18 Jahre alt - sein müssen und nicht am Tag der Landtagswahl, wie in einem früheren Artikel behauptet.