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Gewerkschaften dürfen auf Betriebsgelände streiken

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Streikaktion von ver.di auf dem Amazon-Gelände in Pforzheim vor drei Jahren für rechtens erklärt. Die Pforzheimer Geschäftsführung des Logistikkonzerns wollte ver.di damals verbieten, auf dem Firmenparkplatz Streikaufrufe zu verteilen. Amazon argumentierte mit seinem Hausrecht. Das ließ das Gericht nun auch in letzter Instanz nicht gelten.