MLPD fordert Aufhebung
25 Jahre PKK-Betätigungsverbot in Deutschland
Gestern vor 25 Jahren, am 26. November 1993, trat das vom damaligen Bundesinnenminister in der Kohl-Regierung, Manfred Kanther, verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie angebliche Tochter- und mögliche Nachfolgeorganisationen in Deutschland in Kraft.
Auf dieser Grundlage fanden in den letzten 25 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten. Dies schreibt AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland in einer aktuellen Pressemitteilung, in der es weiter heißt:
Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen
"Politisches Engagement ohne jede strafrechtlichen Verstöße ist vielen Kurdinnen und Kurden ohne deutschen Pass unter Maßgaben des Ausländerrechts zum Verhängnis geworden. Einbürgerungen wurden verweigert, der Asylstatus wieder aberkannt und Menschen per Ausweisungsverfügung die Aufenthaltserlaubnis und damit jede gesicherte Lebensgrundlage in Deutschland entzogen.
Kurdische Einrichtungen und Vereine waren flächendeckend der Bespitzelung durch Polizei und Geheimdienste ausgesetzt. Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen und bei vielen die Erfahrung hinterlassen, der Verfolgung in der Türkei entkommen zu sein, um in Deutschland wieder in einer Falle zu sitzen.
Kurdische politische Gefangene
Schon seit Ende der 1980er Jahre wurden Dutzende kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten mittels der Paragraphen §129 und §129a Strafgesetzbuch (StGB) als Mitglieder in einer inländischen kriminellen oder terroristischen Vereinigung angeklagt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Als mangels Tatbeständen die Anklagen zurückgingen, kam 2010 der Bundesgerichtshof der Regierung zur Hilfe und legte nahe, auch kurdische Aktivistinnen und Aktivisten nach dem im Jahre 2002 eingeführten §129b als Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu verfolgen ...
Bundesinnenministerium verschärft Verfolgung
Mit einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 2. März 2017 ... wurden die Sicherheitsbehörden der Länder angewiesen, insbesondere das Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan zu unterbinden, da dieser stellvertretend für die PKK stünde. In einer beigefügten Liste mit nunmehr insgesamt 33 verbotenen Symbolen waren erstmalig auch die kurdisch-syrischen Organisationen YPG/YPJ und PYD als ausländische „PKK-Ableger“ gelistet. Mit einem Rundschreiben vom 29. Januar dieses Jahres legte das BMI noch einmal nach und verschärfte wiederum den Umgang mit der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland."
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Erdoǧan beenden!
Während die türkische Armee völkerrechtswidrig mit deutschen Leopard-Panzern in die kurdisch-syrische Enklave Afrîn in Rojava einmarschierte, machte die Polizei bei Gegendemonstrationen Jagd auf die Symbole von YPG und YPJ. Die deutsche Bundesregierung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze hält stoisch an ihrer Zusammenarbeit mit dem faschistischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoǧan fest. Die MLPD und das Internationalistische Bündnis fordern zusammen mit kurdischen und türkischen Freiheitskämpferinnen und -kämpfern: Sofortige Beendigung dieser Zusammenarbeit! Keine Waffenlieferungen an die Türkei!
Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland!
Die MLPD stellt sich konsequent gegen das PKK-Verbot. So forderte die MLPD-Vorsitzende Gabi Fechtner immer wieder in der Öffentlichkeit die Aufhebung des PKK-Verbots und Freiheit für Abdullah Öcalan. Beim Wahlkampfauftakt der Internationalistischen Liste/MLPD zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr rief sie unter großem Beifall: "Wir lassen es uns nicht verbieten, für den gerechten Freiheitskampf des kurdischen und des palästinensischen Volkes einzutreten. Die Befreiungskämpfe sind gerecht! Revolution ist kein Verbrechen. Die Imperialisten verschärfen die Kriegsgefahr. Wir müssen gegen alle Imperialisten kämpfen, alte wie neue. Für Freiheit, Demokratie, für echten Sozialismus! Die MLPD ist die einzige Partei, die sich konsequent für den palästinensischen und den kurdischen Freiheitskampf einsetzt."
Gerichtsurteile: PKK keine terroristische Vereinigung
In Belgien gab es 2017 ein Gerichtsurteil, dass die PKK keine terroristische Organisation ist. Am 17. November 2018 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die PKK seit 2014 zu Unrecht auf der Liste der "terroristischen Organisationen" in Europa steht (Rote Fahne News berichtete). Höchste Zeit, dass die deutsche Regierung sich hier einreiht und das PKK-Verbot aufhebt!