Polizeirepression

Polizeirepression

Neues vom Staatsschutz

„Neues aus der Anstalt“ heißt eine bekannte Kabarett-Sendung im "ZDF". Daran fühlt man sich unwillkürlich erinnert, liest man das Schreiben von Staatsschutzkommissarin Höppner aus Duisburg vom 6. November. Der Vorgang ist allerdings alles andere als lustig.

Von Jörg Weidemann
Neues vom Staatsschutz
Solidaritätsorganisationen wie die Rote Hilfe raten: Bei Hausbesuchen auf keinen Fall ein Gespräch anfangen (grafik: Rote Hilfe)

Wie Rote Fahne News berichtete, erhielten in den vergangenen Wochen mindestens drei Mitglieder der MLPD, bzw. ihr nahestehende Menschen Besuch von Staatsschutz-Beamten der Polizei. Darunter auch Michael May. Seine Anwälte forderten nach diesem Besuch von der Polizei Akteneinsicht. Darauf erhielten sie oben genannten Brief, der eine Akteneinsicht verweigert.

"Gängige Verfahrensweise der polizeilichen Sachbearbeitung"?

Die Begründung gibt Einblicke in die Denkweise des Staatsschutzes. So schreibt Kriminalkommissarin (KK) Höppner, ihr Hausbesuch „stellt eine gängige Verfahrensweise der polizeilichen Sachbearbeitung dar“. Obwohl sie einräumt, dass gegen Michael May „in der hiesigen Dienststelle kein Strafverfahren anhängig“ sei, verweigert sie den Anwälten Akteneinsicht. Und erklärt: „Aufgrund der Tatsache, dass das Gespräch rein präventiv geführt werden sollte und keinen repressiven Hintergrund verfolgte, kann Ihnen keine Akteneinsicht gewährt werden“.

Einschüchterungsversuche und polizeiliche Hausbesuche gängige Praxis?

Es wird also angeblich keine Straftat untersucht - was eigentlich die Aufgabe der Polizei wäre - sondern es werden anlasslose Besuche durchgeführt. Ob tatsächlich kein repressiver (unterdrückerischer) Hintergrund vorliegt, darf man aber nicht überprüfen. Von dem Versuch der Einschüchterung durch solche Besuche ganz zu schweigen. So etwas ist bisher alles andere als gängige Verfahrensweise, soll es aber offenbar werden, wenn es nach KK Höppner und der Staatsschutzbehörde geht. Damit liegen sie voll auf der Linie der neuen Landespolizeigesetze. Darin kann bereits die Gesinnung oder Meinung zu weitreichenden polizeilichen Aktivitäten führen.

 

Michael Mays Anwälte werden weiter um Akteneinsicht kämpfen. Sie bereiten eine Beschwerde beim Polizeipräsidium Duisburg und dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen vor. "Wehret den Anfängen", so das Motto.