Polizeigewalt

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Weg mit der Strafanzeige gegen Monika Gärtner-Engel!

Für die Gelsenkirchener Montagsdemonstration protestiert ihre Pressesprecherin Martina Reichmann gegen den Strafbefehl für Monika Gärtner-Engel¹:

Von Montagsdemonstration Gelsenkirchen
Weg mit der Strafanzeige gegen Monika Gärtner-Engel!
Monika Gärtner-Engel mit der später beschlagnahmten YPG-Fahne (rf-foto)

„‘Es lebe Êfrin!‘ - unter dieser Losung fand am Dienstag, den 20. März 2018, auf dem Preuteplatz in Gelsenkirchen eine Kundgebung und Demonstration zur Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung und den kurdischen Befreiungskämpferinnen und -kämpfern in Êfrin statt. Der Protest erfolgte, nachdem die faschistische türkische Regierung völkerrechtswidrig in Nordsyrien einmarschierte - mit dem erklärten Ziel, Êfrin zu überfallen. Weltweit gingen Millionen Menschen dagegen auf die Straße. Zu der Kundgebung einer breiten Aktionseinheit in Gelsenkirchen kamen über 400 Menschen.

 

Die deutsche Bundesregierung tolerierte den Überfall der Türkei auf Nordsyrien und ging in zig Fällen gegen die in Deutschland stattfindenden Solidaritätsdemonstrationen vor, verbot das Tragen verschiedener Fahnen der kurdischen Befreiungsbewegung und in manchen Städten sogar das kurdische Newroz-Fest. Die Veranstalter der Gelsenkirchener Solidaritätsaktion hatten deshalb das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingeschaltet, um durchzusetzen, dass die Fahnen der kurdischen Volks- und Frauenbefreiungseinheiten ‚YPG‘ und ‚YPJ‘ getragen werden dürfen.

Widerrechtliches Fahnenverbot

Trotzdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Tragen dieser Fahnen noch vor der Kundgebung ausdrücklich erlaubt hatte, setzte sich der Leiter der Polizei einfach darüber hinweg und verbot widerrechtlich das Tragen dieser Fahnen. Monika Gärtner-Engel, die die Solidaritätsaktion moderierte, übernahm es, eine YPG-Fahne zu tragen, um die kurdischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen. Mit Gewalt wurde ihr die erlaubte Fahne von der Polizei entrissen und sie erhielt eine Strafanzeige.

 

Diese Angelegenheit wird nun am Montag, den 3. Dezember, vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, in der Bochumerstraße 79 verhandelt. Die Willkür der Gelsenkirchener Polizei kann nicht hingenommen werden. Wir akzeptieren die Kriminalisierung der Solidaritätsbewegung mit dem kurdischen Befreiungskampf und von Monika Gärtner-Engel nicht, die die Hauptkoordinatorin der ICOR ist.“

Kommt zur Montagsdemonstration in Gelsenkirchen-Horst

Die Protestkundgebung und der Prozess finden am 3. Dezember, um 9.30 Uhr, vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen statt. Dafür wird in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck mobilisiert.

 

Herzlich eingeladen sind darüber hinaus alle, die ihre Solidarität mit Monika Gärtner-Engel zeigen wollen, zur besonderen Montagsdemonstration am gleichen Tag, die um 17 Uhr in Gelsenkirchen-Horst stattfinden wird. Gerne auch Delegationen aus anderen Orten und gemeinsam mit kurdischen Freunden. Im Mittelpunkt wird dort die Berichterstattung vom Prozess stehen. Gleichzeitig wird auch der Protest gegen die Nutzungsuntersagung für den Kultursaal Horster Mitte weitergeführt.