Internationalistische Liste/MLPD

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Wichtiger Erfolg im Prozess gegen Daimler

„Einstellung des Verfahrens mit Bezahlung der Gebühren und Anwaltskosten“ - so endete am 5. Dezember der Prozess gegen die Bestrafung von Wolfgang Baur als Anmelder eines Einsatzes der Internationalistischen Liste/MLPD im Bundestagswahlkampf 2017 vor dem Landgericht Stuttgart.

Korrespondenz aus Stuttgart
Wichtiger Erfolg im Prozess gegen Daimler
Wolfgang Baur (zweiter von rechts) und seine Unterstützerinnen und Unterstützer vor dem Gericht (rf-foto)

Das ist ein wichtiger Erfolg des Kampfes um demokratische Rechte und der Solidarität von 30 Freundinnen, Freunden, Genossinnen, Genossen, Kolleginnen und Kollegen, die den Prozess verfolgten.

 

Damit ist das Urteil des Amtsgerichtes, wonach der Verantwortliche Wolfgang Baur 1.000 Euro Strafe wegen „Verstoßes gegen das Versammlungsrecht“ bezahlen sollte, hinfällig (siehe Rote Fahne News)

Eigentlich gehört Daimler auf die Anklagebank

Wolfgang Baur

„Eigentlich gehört Daimler auf die Anklagebank“, sagte dieser. Denn der sich so gesetzeskonform gebende Konzern wollte unbedingt einen Wahleinsatz der InternationalistischenListe / MLPD im Bundestagswahlkampf 2017 vor dem Tor im Werksteil Mettingen verhindern. Eine wichtige Rolle spielte dabei dass die im Mittelpunkt des Wahlkampfes stehende Kritik und die Forderungen zur kriminellen Abgasmanipulation der Autokonzerne nicht zum Thema in der Belegschaft werden sollten.

 

Deshalb ließ der Leiter des Werkschutzes die Polizei wissen: „Die Daimler AG hat ein hohes Interesse daran, dass neben dem Hausfriedensbruch auch möglicherweise begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz verfolgt werden“. Damit wollte die Werksleitung eine erneute Schlappe vermeiden. Nur zu dumm, dass der gleiche Richter mit dem aktuellen Prozess betraut wurde, der bereits 2015 der Klage gegen eine Strafe wegen „Hausfriedensbruch“ im Europawahlkampf vor Daimler in Untertürkheim statt gab.

Verfahren ist eingestellt

Nach gründlicher Überprüfung der Vorgänge schlug er die Einstellung des Verfahrens vor. Es sei umstritten, ob es sich um eine „tatsächlich öffentliche Fläche“ handelt, auf der der Wahlkampfeinsatz stattfand und ob von einer „Versammlung“ auszugehen sei, für die keine Anmeldung vorlag. Der Vorschlag wurde angenommen. Das Verfahren ist eingestellt. Wolfgang Baur machte deutlich, dass es ihm auch darum gehe, dass die mündliche Begründung der Amtsrichterin in der Vorinstanz „ihm sei (die Kritik am Abgasbetrug) eine Herzensangelegenheit“ gestrichen wird, weil dies auf eine Bestrafung der Gesinnung hinauslaufen würde.