Schwangerschaftsabbruch
Der Paragraf 219a gehört ganz weg
Weltweit hat sich in den letzten Monaten der Kampf für das Frauenrecht, selbst über Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, entwickelt. So auch in Deutschland. Der "Kompromiss" der Großen Koalition ist ein Ergebnis der breiten Proteste, trotzdem völlig untauglich. Weiterhin bleibt es strafbar, "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich den Eingriff zum Abbruch einer Schwangerschaft anzubieten (§219a). Ein ganz normales Arzthonorar wird einfach als "Vermögensvorteil" bezeichnet. Es soll nun "klar geregelt" werden, in welchem Rahmen Ärzte und Kliniken "informieren dürfen". Grüne, Linkspartei und selbst die FDP sind für die Streichung des Paragrafen 219a. Hätte die SPD mit ihnen für die Abschaffung von §219a StGB gestimmt, wäre dies ein weiterer Sargnagel für die Große Koalition gewesen. Also wurde der Antrag an die Ausschüsse verwiesen.