Oldenburg / Palästina
Juristischer Erfolg für Versammlungsfreiheit
Die für den Mai 2016 geplante Veranstaltung der BDS-Initiative1 Oldenburg zum Thema „BDS - die palästinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor“ war von der Stadt Oldenburg durch Raumentzug verhindert worden. Am 27. September 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg, dass die Aufhebung des Überlassungsvertrages im städtischen Veranstaltungszentrum PFL rechtswidrig war (AZ 3 A 3012/16). Das Gericht stellt fest, dass die Stadt Oldenburg das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit schwerwiegend verletzt hat.
1 BDS = Boykott, Investitionsentzug, Sanktionen. Auf Seite 20 der Broschüre "'Antideutsche' - links blinken, scharf rechts abbiegen" wird die Zielrichtung der BDS-Kampagne ausführlich erklärt. Die MLPD unterstützt die Kampagne kritisch.