Solidarität gegen Abschiebung
Ali darf bleiben, aber das Urteil ist voller Zynismus
Am 30. November hat "Rote Fahne News" über den Verwaltungsgerichtsprozess von Ali berichtet.¹
Jetzt ist das Urteil gekommen: Ali wird erst mal nicht abgeschoben, weil für ihn das Abschiebeverbot nach §60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz in Bezug auf Afghanistan zutrifft. Das ist erst mal ein wichtiger Erfolg der Solidarität.
Weder Asylrecht, noch Flüchtlingsstatus
Allerdings wird ihm weder das Asylrecht als politisch Verfolgtem noch der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutz zuerkannt. Alis Familie war in den Iran geflohen (das Gericht sagt: "ausgewandert") als er drei Jahre alt war. Soweit ist er persönlich kein politisch Verfolgter.
Zynisch wird es aber, wenn die Ablehnung des Flüchtlingsstatus damit begründet wird, dass die Rechtsprechung eine "Bestimmung der Gefahrendichte, nämlich eine quantitative Ermittlung der verletzten und getöteten Zivilpersonen im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Gewaltniveau)" erfordert.
In der Provinz, aus der Alis Familie stammt, "wurden im Jahr 2017 ... 42 Zivilpersonen getötet und 41 Personen verletzt ... Die Anschlagswahrscheinlichkeit für diese Provinz, deren Einwohnerzahl auf 615.992 Personen geschätzt wird ... lag damit im Jahr 2017 bei deutlich unter 1:800 und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, in dem betreffenden Gebiet verletzt oder getötet zu werden, entfernt."
Warum trägt Frau von der Leyen eine Schutzweste?
Da fragt man sich doch, warum die Verteidigungsministerin eine auf Taille geschnittene Splitterweste trägt, wenn sie auf einem hochgesicherten Militärflughafen aus der Heckklappe einer Frachtmaschine tänzelt.
Der Richterin vom Verwaltungsgericht im Meinigen muss man zugute halten, dass sie ausführlich die extrem schlechte Lage der Bevölkerung behandelt und zu dem Schluss kommt, dass Ali sich aufgrund seiner Vorerkrankung dort nicht mal ein Existenzminimum schaffen könnte.
Kampf muss weiter gehen
Der Kampf für das generelle Verbot von Abschiebungen nach Afghanistan muss also weiter gehen.