Frauen

Frauen

„Empörende Einigung der GroKo - § 219 muss ersatzlos gestrichen werden!“

Der § 219a verbietet Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Zur aktuellen Entscheidung der Bundesregierung dazu erklärt der Frauenverband Courage:

Von Frauenverband Courage

Danach sind auch Ärztinnen und Ärzte mit Strafen bedroht, die in ihrem Leistungskatalog Schwangerschaftsunterbrechung anbieten bzw. darüber informieren. Sogenannte „Lebensschützer“ klagen quer durch die Republik seit Jahren Ärztinnen und Ärzte an ...

Ein Schlag ins Gesicht von Frauen, Ärztinnen und Ärzten

Die Regierungsparteien gaben am 12. Dezember das Ergebnis monatelanger Verhandlungen bekannt. Was raus kam, ist noch nicht einmal ein fauler Kompromiss, sondern ein Schlag ins Gesicht von Frauen, Ärztinnen und Ärzten. Der §219a bleibt bestehen! Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, neue Vorsitzende und „Hoffnungsträgerin“ der CDU“, hat ihre zutiefst reaktionäre und frauenfeindliche Position durchgesetzt. Und die SPD hat eine Chance vertan, gemeinsam mit Grünen, Linkspartei und sogar der FPD im Bundestag diesen Paragrafen zu Fall zu bringen. Ein Liebesdienst für die Machterhaltung, ein Bärendienst für uns Frauen. Das sorgt für Empörung bis in die eigenen Reihen von SPD und CDU. Denn eine Abschaffung des §219a wäre möglich, wenn der Fraktionszwang aufgehoben würde.

Wir sind empört, dass (…) Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden

Kristina Hänel, Frauenärztin aus Gießen

"Wir sind empört, dass (…) Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden", so die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Weiterhin können Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden! Weiterhin geraten Frauen an den Rand der Legalität, wenn sie wegen einer ungewollten Schwangerschaft in ernsthafter Not sind, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen ...

Im Kampf nicht nachlassen

Das Ganze ist ein einziges Zugeständnis an die selbsternannten reaktionären und christlich-fundamentalistischen „Lebensschützer“ und Teil der Rechtsentwicklung der Regierung. Das werden wir ihr nicht verzeihen. Und wir werden nicht nachlassen in unserem Kampf um die vollständige Streichung der Paragrafen 218 und 219a, in unserer Solidarität mit den betroffenen Ärztinnen und Ärzten. Das Recht auf Selbstbestimmung über unseren Körper ist einer der ältesten Kampfabschnitte der Frauenbewegung. Da will die Frauenbewegung – weltweit – vorwärts und nicht zurück.