Rechtsentwicklung

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Aushöhlung des Asylrechts - politisch motivierte Eilentscheidung gegen Alassa M.

Gestern debattierte der Bundestag über die weitere Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland. In der namentlichen Abstimmung erklärten 509 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD und AfD die Staaten Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ für Asylsuchende. 138 Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei stimmten dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Von fb / gis
Aushöhlung des Asylrechts - politisch motivierte Eilentscheidung gegen Alassa M.
"Wir sind alle Weltenbürger": Demonstration gegen reaktionäre Flüchtlingspolitik

Konkret heißt das für Asylsuchende aus den angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“, dass sie höchstens ein verkürztes Asylverfahren erhalten. Sie müssen nachweisen, warum die angebliche Sicherheit für sie nicht zutrifft. Sonst können sie schnell wieder abgeschoben werden. Denn nach der offiziellen Definition der Bundesregierung aus dem Jahre 1993 sind das „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“

Tatsächliche Lage spielt für die Abschiebe-Parteien keine Rolle

Allein dadurch werden bereits Fluchtursachen wie Krieg, Umweltkatastrophen, Hungersnöte und rassistische, religiöse oder antikommunistische Verfolgung ignoriert. Ausschlaggebend für die „gesetzliche Vermutung“ für die Einstufung als sicheres Herkunftsland ist zudem nicht die tatsächliche Situation vor Ort, sondern allein die sogenannte „Schutzquote“ hier in Deutschland. Damit gemeint ist das Verhältnis der bereits anerkannten zu den insgesamt gestellten Asylanträgen.

 

Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgeschrieben: „Zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.“ Weil die Erfolgsaussichten für Asylbewerber/-innen aus den vier Ländern bereits heute sehr niedrig gehalten werden, so argumentierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Bundestag für seinen Gesetzentwurf, müsse man die Abgelehnten auch schneller in ihre "sicheren Herkunftsstaaten" abschieben können. Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten hätten in der Regel kein Recht auf Asyl in Deutschland.

 

Das ist eine absurde Argumentation ähnlich dieser: "Weil die Feuerwehr im Dorf xy bisher kaum einen Brand gelöscht gekriegt hat, schicken wir sie jetzt gar nicht mehr dorthin."

An Alassa M. wird ein Exempel statuiert

Das ist bestimmt kein Zufall: Einen Tag vor dieser Bundestagsentscheidung wurde den Anwälten, die den kamerunischen Flüchtling Alassa M. vertreten, eilige Post des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugestellt: Das Amt hat blitzartig eine Entscheidung getroffen. Eine Entscheidung gegen Alassa M.: Es weigert sich, seinen am 21. Dezember 2018 gestellten neuen Asylantrag zu bearbeiten.

 

Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig.

Die von Alassa M. beauftragten Rechtsanwälte

In einer Pressemitteilung vom heutigen Samstag schreibt die Anwaltskanzlei Meister & Partner: "Der kamerunische Flüchtling Alassa M. wird durch uns anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien, eine rassistische Pogromstimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die "Junge Freiheit" musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist.

Erneute Deportation angeordnet

In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig."

Künftige reaktionäre Abschiebepraxis schon durchexerziert

Ob der neue CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak diesen BAMF-Bescheid schon kannte, oder ob er aufgrund der Medienberichte über die Solidaritätswelle mit Alassa M. diesen Bezug herstellte - jedenfalls ist der Zusammenhang offensichtlich: „Wer als Asylbewerber abgelehnt wurde und eine Einreisesperre hat, kann nicht wieder den ganzen Prozess von vorne durchlaufen. Das darf künftig nicht mehr möglich sein", sagte er gestern im Bundestag. Inklusive zweier sachlicher Fehler in einem Satz, die der Freundeskreis Alassa mehrfach richtiggestellt hat.

 

"Mit der Entscheidung des direkt und weisungsgebunden dem Bundesminister des Innern Seehofer (CSU) unterstellten BAMF", so die Pressemitteilung der Anwälte von Alassa M. weiter, "soll gezielt ein Flüchtling, der sich vorbildlich für die Rechte aller Flüchtlinge und ihren Zusammenschluss mit der deutschen Bevölkerung einsetzt, abgeschoben werden. Seehofer exerziert hier auch vor, wie reaktionär er sich künftig die Abschiebung von Flüchtlingen vorstellt, die er pauschal mit Straftätern auf eine Stufe stellt. Dazu erfolgte eine direkte Zusammenarbeit mit der italienischen Regierung. Bereits zu Beginn des Bescheides wird betont, dass die italienischen Behörden ausdrücklich erklärt hätten, dass Alassa M. nach Italien deportiert wird. Wörtlich heißt es: 'Die italienischen Behörden erklärten mit Schreiben vom 11. Januar 2019 ihre Zuständigkeit für die Bearbeitung des Asylantrags ...' Dies ist völlig atypisch entgegen der üblichen Praxis der italienischen Behörden. In der Asylpraxis ist kaum ein Fall bekannt, in dem italienische Behörden auf Anfragen des BAMF in Dublin-III-Angelegenheiten reagierten, und schon gar nicht in diesem Tempo."

Grüne halten reaktionäres Gesetz gerade mal für "überflüssig"

Wahrheitswidrig werden dem kämpferischen Flüchtlingsaktivisten Straftaten vorgeworfen. Weder wurde ein Asylantrag von Alassa abgelehnt, noch bestand eine Einreisesperre gegen ihn. Ganz offensichtlich soll er gegen noch ungeschriebene Gesetze verstoßen haben. Einen zweiten Asylantrag zu stellen, soll nach Seehofers Gesetzesentwurf überhaupt unmöglich werden.

 

Die SPD liegt ganz auf der Linie von Seehofer. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh lobte seinen Gesetzentwurf als „Ausdruck eines gesunden Pragmatismus“, und notwendig, um bei den Menschen aus "sicheren Herkunftsländern" „nicht falsche Hoffnungen“ auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken. Ebenso die FDP. Ihr geht allerdings Seehofers Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Ihr Antrag, in einem Aufwasch gleich elf weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, fand allerdings keine Mehrheit.

 

Die Zweifel der AfD, dass es mit der Abschiebung nicht reibungslos klappen könnte, "konterte" Seehofer mit dem Hinweis, dass der Gesetzentwurf nur ein Teil der gesamten Migrationspolitik der Bundesregierung sei. Der Gesetzesentwurf enthält tatsächlich ein Paket ultrareaktionärer Maßnahmen gegen Flüchtlinge: Ausbau der Abschiebegefängnisse, Abschiebung bereits bei geringfügigen Straftaten, Fußfesseln, Kasernierung und Weiteres. Bereits am Vortag hat Seehofer ein weiteres „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vorgelegt. Unter anderem will er das völkerrechtliche und EU-rechtliche sogenannte Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafgefangenen aufheben. Und "Abschiebungs-Asylanten" (sic!) sollen auch ohne Richterbeschluss in normalen Gefängnissen inhaftiert werden. Es ist unerträglich, wie dieser Ultrareaktionär damit Flüchtlinge mit Straftätern auf eine Stufe stellt.

 

Die Sprecher der Grünen und der Linkspartei lehnen zu Recht diese Gesetzesentwürfe ab. Sie haben sie aber nicht grundlegend angeprangert. So qualifizierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, den Gesetzesentwurf als „überflüssig“, da die Zahl der Asylanträge aus den neuen "sicheren Herkunftsländern" ohnehin stark zurückgegangen sei.

 

Flüchtlinge wie Alassa M., die sich für das Recht auf Flucht und gegen Polizeigewalt und -willkür einsetzen, sind Seehofer und Konsorten natürlich ein ganz besonderer Dorn im Auge. Die Bundesregierung verfolgt eine Flüchtlingspolitik ganz im Dienste der führenden Monopole in Deutschland. Demokratische Flüchtlinge werden abgeschoben. Islamisch verbrämte Faschisten wie Amis Amri an der langen Leine gelassen. Gleichzeitig betreibt die Bundesregierung eine Politik der Abwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern, wenn diese von den Monopolen gebraucht werden. Diese "Brain-Drain" genannte Methode fördert weitere Fluchtursachen.

Aufmerksamkeit und Solidarität der demokratischen Öffentlichkeit herausgefordert

Im Auftrag von Alassa M. werden seine Anwälte sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben. In der Presseerklärung schreiben sie am Schluss:

 

"Der empörende BAMF-Bescheid vom 14.01.2019 berührt die ganze demokratische Öffentlichkeit und Bewegung der Flüchtlingssolidarität. Er zeigt, wie das Bundesinnenministerium künftig gedenkt, in Hauruckverfahren demokratische Rechte außer Kraft setzen zu wollen. Damit soll nicht nur Alassa M. persönlich, sondern die ganze Solidaritätsbewegung, das Eintreten für ein fortschrittliches Asylrecht und das demokratische Recht auf freie politische Betätigung getroffen werden."

Die MLPD verteidigt das Recht auf Flucht entschieden

Nicht nur das Recht auf Flucht, sondern auch der Schutz von demokratischen Rechten geflüchteter Menschen ist ihr eine Herzensangelegenheit. Sie ist selbstverständlich solidarisch mit Alassa M. und seinen Unterstützern. Die führt diesen Kampf als Teil des Kampfes gegen die gesamte Rechtsentwicklung der Bundesregierung.

 

Es ist sehr gut, wenn Horst Seehofer seit heute nicht mehr CSU-Vorsitzender ist. Aber das reicht für die MLPD noch lang nicht aus. Er muss auch und gerade als Bundesinnenminister zurücktreten: Wegen seiner ultrareaktionären Politik!

 

Die Presseerklärung der Anwaltskanzlei, die weitere detaillierte Argumente gegen den BAMF-Bescheid enthält, in voller Länge im pdf-Format