Bankenboykott
Prozess gegen die Landesbank Baden-Württemberg
Die Landesleitung der MLPD Baden-Württemberg lädt alle Interessierten zu ihrem Prozess gegen die Landesbank Baden-Württemberg und zu einer Kundgebung am 21. Januar ein.
In einer Pressemitteilung der Landesleitung der MLPD heißt es: "Die LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) verweigert der MLPD Baden-Württemberg ein Girokonto. Die MLPD klagt dagegen. Die Begründung der LBBW, 'die MLPD sei bankenfeindlich, weshalb die LBBW nicht gewillt ist, der Partei ein Konto einzuräumen. Sie könne schließlich aussuchen, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehe.'"
Eine Lehre aus dem Hitler-Faschismus
Aus dem dem Grundgesetz ist abzuleiten, dass auch jeder Partei das Recht auf ein Konto einzuräumen ist. Aus den Erfahrungen des Hitler-Faschismus heraus ist aus gutem Grund in Deutschland ein politisch motivierter Boykott verboten, wie ihn die Bank hier eindeutig praktiziert. Und weiter in der Pressemitteilung: Auch im "Hitler-Faschismus ... wurden mit der Methode der Konto-Verweigerung unliebsame Kritiker geschäftsunfähig gemacht und aus dem Verkehr gezogen. Wehret den Anfängen!
Die MLPD ist ... für ihre solide und seriöse Finanzpolitik bekannt und finanziert sich allein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Als revolutionäre Arbeiterpartei mit dem Ziel des echten Sozialismus hat die MLPD keinen Grund, darauf zu verzichten, das Wesen des Finanzkapitals offen zu legen ...
Etwa, dass 2008 Milliarden Euro Steuergelder in die 'Rettung der Banken' gesteckt wurden, ohne dass sich an der Ursache der Bankenkrisen seitdem etwas geändert hätte. Wirtschaftsexperten sind sich einig, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann die nächste Wirtschafts- und Finanzkrise ausbricht.
Landesbank hebelt demokratische Grundrechte aus
Heute ist es nahezu unmöglich, ohne Bankkonten Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Die Weigerung der LBBW, der MLPD ein neues Konto zu eröffnen, ist ein weiterer Versuch, demokratische Grundrechte auszuhebeln. Der Verdacht liegt nahe, dass es Absprachen gibt und Druck von oben ausgeübt wird. Will die grün-schwarze Landesregierung so mit Hilfe der LBBW politische Konkurrenten unterdrücken? ...
Der Prozess ist am Montag, dem 21. Januar 2019, um 15 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart. Davor findet von 14.15 Uhr bis 14.45 Uhr eine Kundgebung zur Information der Öffentlichkeit vor dem Gerichtsgebäude, Schellingstraße 15, statt.
Wir fordern: Sofortige Gewährung eines Girokontos für die MLPD Baden-Württemberg bei der LBBW! Schluss mit dem Bankenboykott!"