Verfassungsgericht

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E-Mail-Dienst muss Kunden überwachen können

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des E-Mail-Anbieters Posteo abgewiesen. Demnach müssen auch solche E-Mail-Dienste die IP-Adressen ihrer Kunden an Strafverfolger herausgeben können, die diese - wie Posteo - gar nicht erheben wollen. Posteo hat sein System so gestaltet, dass IP-Adressen gar nicht erst erhoben, sondern automatisch verworfen und durch andere ersetzt werden. Die Firma wirbt bisher explizit damit. Man biete anonyme Postfächer "für alle, die genug von der allgegenwärtigen Überwachung im Internet haben".