Urteil

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Automatische Kennzeichenerfassung teils verfassungswiedrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei für teilweise verfassungswiedrig erklärt. Allein in Bayern gibt es 22 solcher fest installierten Kamerastationen. Das Urteil ist ein Zugeständnis an den zunehmenden Widerstand gegen die Faschisierung des Staatsapperates. Wirklich zurückgenommen ist die reaktionäre Maßnahme damit keineswegs. So bleibt die aktuelle Vorschrift vorübergehend bis 31. Dezember 2019 in Kraft. Zukünftig dürfen Kennzeichenkontrollen an den Grenzen weiterhin vorgenommen werden, um "grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern" - und zwar dann, wenn diese von "besonderem Gewicht" ist. In diesem Zusammenhang ist auch "Schleierfahndung" weiterhin erlaubt, wenn sie in Grenznähe stattfindet. Bei "Gefahrenlagen" wie Fußballspielen und Demonstrationen dürfen automatische Kennzeichenkontrollen ebenfalls angewandt werden. "Gefahrenlagen" werden aber nach Belieben von den Herrschenden und in ihrem Interesse verhängt.