Bergbau
Bergleute fordern Aufhebung des Tarifvertrages von 2015
Kumpel für AUF und das kommunalpolitische Bündnis NV Auf geht’s (Neukirchen Vluyn) haben eine Pressekonferenz zum Thema Deputat für Bergbaurentner veranstaltet:
„Aufhebung des Tarifvertrages zum Deputat von 2015“ und „gleiche Zahlungen an alle Bergleute, egal ob sie geklagt haben oder nicht und egal zu welchem Stichtag sie bei der Ruhrkohle AG (RAG) angefangen haben“ - das waren die beiden Kernforderungen von Kumpel für AUF und NV Auf geht‘s sowie von mehreren Bergleuten bei der Pressekonferenz am 31. Januar im Boyer Hof in Bottrop Boy.
RAG hat Berechnung der Einmalzahlungen manipuliert
Wie seit November letzten Jahres bekannt ist, hat die RAG ja die Berechnung der Einmalzahlungen manipuliert. Mit diesen Einmalzahlungen soll den Bergleuten das Deputat "entschädigt" werden, das die RAG ihnen im Rentenalter wegnehmen will.
Nachdem diese Manipulation aufflog hat die RAG eine Erhöhung der Einmalzahlung nur für die klagenden Kollegen um 15 Prozent angeboten. Den sogenannten „Stichtagsbetroffenen“ (die nach dem 1. Juli 1982 angefangen haben) wollte sie gar nichts zahlen. Auch das hat sich als rechtswidrig erwiesen. Deshalb zahlt die RAG den klagenden „Stichtagsbetroffenen“ Zug um Zug Entschädigungen auf ihr Konto.
Kritik am IGBCE-Vorstand
Kritisiert wurde auf dem Treffen auch der IGBCE-Vorstand in Hannover, der zustimmt, dass nur die klagenden Bergleute diese höheren Beträge erhalten. Zur Begründung führt der IGBCE-Vorstand an: „Sonst sei die RAG pleite“. Das widerspricht vollkommen dem Gewerkschaftsgedanken „gleicher Lohn für gleiche Leistung“. Deshalb wurde angeregt, in Ortsgruppenmitgliederversammlungen entsprechende Forderungen nach gleicher Entschädigung für alle Bergleute und für die Aufhebung des Tarifvertrages von 2015 zu stellen.
Es wurde aber auch der Zusammenhang zu den anderen Hinterlassenschaften der RAG hergestellt - insbesondere zu der PCB-Belastung im Blut von Bergleuten, die mit Hydraulik-Öl gearbeitet haben.
RAG-Vorstandsmitglied Peter Schrimpf behauptet ja, trotz bis zu 20-facher PCB-Belastung im Blut dieser Kumpel (gegenüber der Normalbevölkerung) bestünde keine Gesundheitsgefährdung!
Alle betroffenen Kumpel müssen sich auf Kosten der RAG untersuchen lassen können
Dem widerspricht die enorme Häufung von Krebsfällen unter den betroffenen Kumpeln. Es wurde gefordert, dass alle betroffenen Kumpel sich auf Kosten der RAG untersuchen lassen können. Und es wurde gefordert, dass bei den zahlreichen Krebsfällen die Beweislast umgedreht wird und die RAG beweisen muss, dass der Krebs nicht von ihren Ölen kommt.