Kurdistan-Solidarität

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Demonstrationsverbot gegen NAV-DEM rechtswidrig

Im seit März 2018 laufenden Verfahren des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurdinnen und Kurden in Deutschland (NAV-DEM) gegen Vorwürfe des Innenministeriums wurde am 6. Februar 2019 das Urteil gefällt. Dazu informiert der Bundesvorstand der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe:

Von Bundesvorstand der Roten Hilfe
Demonstrationsverbot gegen NAV-DEM rechtswidrig
NAV-DEM ist laut Gerichtsbeschluss keine verbotene Vereinigung (grafik: NAV-DEM)

Der Verband ist weder Teil der PKK noch deren Nachfolgeorganisation und auch nicht von dieser gesteuert. Deshalb ist NAV-DEM auch keine verbotene Vereinigung und seine Aktivitäten fallen so auch nicht unter das Vereinsverbot. Damit konnten alle Behauptungen des Innenministeriums erfolgreich abgewiesen werden. Doch nicht nur deshalb dürfte das gestrige Urteil richtungsweisend sein.

Verbot der Demonstration gegen den Krieg in Efrîn 2018 war rechtswiedrig

Denn die nun zurückgewiesenen Behauptungen waren zur Begründung eines Demonstrationsverbots im Februar 2018 herangezogen worden, das sich nun ebenfalls als rechtswidrig erwies. Die Polizei in Düsseldorf hatte die geplante Demonstration gegen den Krieg in Efrîn nicht gestattet und dazu die angebliche Nähe von NAV-DEM zur PKK herangezogen. Da seitens der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu erwarten seien, könne die Versammlung nicht stattfinden.

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte nun, dass das Recht der Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe, weil einzelne Versammlungsteilnehmer möglicherweise gegen das Vereinsgesetz verstoßen und die Symbole verbotener Organisationen zeigen könnten. Eventuelle Verstöße gegen das Strafrecht dürften nicht zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogen werden, so das Gericht weiter.

Rote Hilfe begrüßt das Urteil

„Die Rote Hilfe begrüßt das gestern in Düsseldorf gefällte Urteil, das sich klar gegen die willkürlichen Verbote kurdischer Versammlungen richtet“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe ...