Bereits eifrig in der Anwendung
Polizeiaufgabengesetz
Die Polizei- bzw. Polizeiaufgabengesetze sind nach wie vor Thema unter den Massen. In vielen Bundesländern sind sie mittlerweile eingeführt.
Diese neuen Landespolizeigesetze bzw. -entwürfe sind Ausdruck der Rechtsentwicklung der Bundesregierung und der Landesregierungen. Der Protest dagegen war und ist vielfältig. So erlebte Bayern im Vorfeld der Verabschiedung des Polizeiaufgabengesetzes die größten Protestdemonstrationen seit Jahrzehnten. 50.000 Menschen beteiligten sich damals.
Was beinhalten diese Gesetze?
Statt einer bisher nachzuweisenden "konkreten Gefahr" die Grundlage des polizeilichen Einschreitens war, reicht nun schon eine diffuse, häufig von der Polizei willkürlich festzulegende "drohende Gefahr" um umfassende Maßnahmen einzuleiten. Was ist eine "drohende Gefahr"? Der Begriff ist so schwammig und erlaubte so viel Spielraum, dass er im Entwurf des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen nach umfassenden Protesten ersetzt werden musste. Freilich hat die Polizei nach wie vor einen großen Ermessensspielraum.
Dazu erklärte der Gelsenkirchener Rechtsanwalt und Experten für Polizei- und Ausländerrecht, Frank Jasenski gegenüber Rote Fahne News: " Stattdessen (die umstrittenen Begriffe der "drohenden Gefahr" bzw. der "drohenden terroristischen Gefahr", Anm. d. Red) soll ein neuer Absatz ... eingesetzt werden, der einen umfangreichen Katalog von 'Straftaten' enthält, die zu 'terroristischen Straftaten' erklärt werden, wenn sie begangen werden, um 'die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und sie durch die Art ihrer Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen können'.
Durch diesen Kunstgriff werden auch Straftaten wie Computersabotage, Zerstörung von Bauwerken, sogenannte 'gefährliche Eingriffe' in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr und die 'Störung öffentlicher Betriebe' zu 'terroristischen Straftaten' erklärt. Der Verdacht einer solchen Straftat lässt sich selbstverständlich im Zusammenhang mit Streiks, Demonstrationen oder Protestaktionen relativ problemlos konstruieren, um damit entsprechende Protestaktionen zu 'terroristischen Aktionen' zu erklären." (siehe Rote Fahne News)
Das rechtfertigt dann Telefonüberwachung und Überwachung des Internets, Onlinedurchsuchung, IMSI-Catcher (damit werden Mobilfunkkarten ausgelesen) zur Standortbestimmung der Handys, elektronische Fußfesseln, „intelligente Videoüberwachung“, die bei verdächtigen „Verhaltensmustern“ automatisch Alarm schlägt, Einschleusen von Staatstrojanern ins Internet usw. - bis hin zur Vorbeugehaft.
In Bayern sind auch Handgranaten vorgesehen
In Bayern ist sogar der Einsatz von „Explosivmitteln“ wie Handgranten vorgesehen - für den Fall beispielsweise, dass ein LKW auf eine Menschenmenge zufährt. Selbst die Tötung unschuldiger Menschen, die ausdrücklich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist, wird dabei in Kauf genommen. Wer nun meint das sei alles nur Papier wird eines besseren belehrt. Abgesehen vom Einsatz von Handgranten und der Tötung Unschuldiger ist das meiste davon in Bayern bereits Praxis. Das bayerische Innenministerium teilte mit, dass schon 20 Menschen für 14 Tage oder länger in Präventivhaft genommen wurden.
Wer sind die wirklichen "Ziele"?
Jetzt wird seitens der Herrschenden und der bürgerlichen Medien so getan, als ob es hier vor allem um Menschen geht, die bisher gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, die aggressiv gegen Mitbewohner vorgegangen sind etc. So erklärt das bayerische Innenministerium stolz, dass hier auch schon die elektrische Fußfessel insgesamt acht Mal zum Einsatz gekommen ist. Wer hat ernsthaft etwas dagegen, dass gegen solche Personen vorgegangen wird? Dafür reichen aber bestehende Gesetze völlig aus. Gebraucht würden dann eher Mittel für die chronisch unterfinanzierten Frauenhäuser.
Vor allem: Solche Personen sind nicht die primäre Zielgruppe dieser Gesetze. Mit solchen Fällen, will die Regierung nur die Bevölkerung an solche Maßnahmen gewönnen. So sind es fortschrittliche Menschen, linke, revolutionäre und marxistisch-leninistische Kräfte, gegen die vorgegangen werden soll und gegen die auch schon vorgegangen wird. „Hausbesuche“ mit Vorwarnungen, wenn sich eine solche Person auf eine Demonstration begibt, sind schon vorgekommen.
In Bayern wurden bei einer Protestaktion gegen eine Abschiebung elf Flüchtlinge in Gewahrsam genommen - für mehrere Wochen. Einer für zwei Monate, weil die Polizei ihm Gewalttaten "zutraut". 2018 wurden mehrere Aktivisten des Rebellischen Musikfestivals, darunter der ehemalige Vorsitzende der MLPD, Stefan Engel, zu Gefährdern erklärt. Das ist eine Voraussetzung für solche weitreichenden Maßnahmen wie Vorbeugehaft.
Beispiel Rebellisches Musikfestival
Aber auch in anderen Bundesländern werden solche Maßnahmen erprobt, unter anderem in Thüringen wo die Linkspartei zusammen mit der SPD und den Grünen in der Landesregierung sitzt und mit Bodo Ramelow den Ministerpräsidenten stellt. So wurde im Zusammenhang mit dem Rebellischen Musikfestival 2018 Stefan Engel, der langjährige Vorsitzende der MLPD und jetzige Leiter der Redaktion des theoretischen Organs der MLPD, REVOLUTIONÄRER WEG, zu einem „Gefährder“ erklärt und es wurde ihm Vorbeugehaft angedroht. Stefan Engel war allerdings nicht mal Anmelder des Festivals; er war „lediglich“ 37 Jahre lang Vorsitzender der MLPD. Gezielt wurden gegen vier weitere Aktivisten „Gefährderbriefe“ verschickt. Bewusst wahrheitswidrig wurde in den Schreiben der „Terrorverdacht“ in den Raum gestellt. Der vorgeschobene Grund war der Auftritt einer revolutionären Band aus der Türkei, Grup Yorum, die angeblich verboten wäre, was sie in Deutschland in der Realität bis heute nicht ist.
Kampf gegen diese Gesetze geht weiter
Nach wie vor geht der Kampf gegen diese Gesetze weiter. So berichten Fans von Dynamo Dresden aus ihren Erfahrungen bei regelmäßigen Stadionbesuchen und rufen zu einer Protestdemo auf: "Seit Monaten ist die Kritik am neuen sächsischen Polizeigesetz Thema bei jedem Heimspiel von Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion. Ein Teil der organisierten Fans hat sich klar gegen das Polizeigesetz und seine weiteren Beschränkungen von Rechten gegen die Polizei ausgesprochen.
Mit großem Applaus werden gigantische Spruchbänder bis kurz vor dem Anpfiff gezeigt. Seit einigen Wochen gibt es einen Massenflyer der Schwarz-Gelben Hilfe e.V. Nachdem die CDU/SPD-Landesregierung ihren Gesetzesentwurf erneut um die Einführung von Bodycams verschärft und zugleich die Beratung im Landtag verschoben hat, gaben die Dynamo Fans heute bekannt: Fan-Demonstration gegen das sächsische Polizeigesetz am Sonntag, 3. März,um 10.30Uhr, an der Cockerwiese. Danach findet das Spiel gegen Bochum statt. Hallo Bochumer, Ihr habt Erfahrung im Kampf gegen Polizeigesetze. Kommt zur dynamischen Demo zur Verbrüderung gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen!"
Dieser Kampf ist Bestandteil des Kampfes gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen. Das ist eine Frage, die jeder Demokratin und jedem Demokraten auf den Nägeln brennt. Am besten kann er gemeinsam mit anderen Kräften geführt werden. So im Internationalistischen Bündnis, das in diesem Jahr als Internationalistische Liste / MLPD zur Europawahl antritt. Aktuell werden die letzten Unterschriften für die Wahlzulassung gesammelt. Jeder und jede, die das unterstützten will, ist herzlich dazu eingeladen, zu unterschreiben, mitzumachen und den Kampf gegen diese reaktionären und faschistoiden Gesetze aktiv mitzuführen. Gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen ist eine Hauptlosung des Wahlkampfs.
Hier die Rede der Vorsitzenden der MLPD, Gabi Fechtner, am 7. Juli 2018 auf der Großdemonstration gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz in Düsseldorf: