Bochum

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Anklage wegen Unterschriftensammlung auf Parkplatz – Freispruch!

Bei der Sammlung von Unterschriften für die Wahlzulassung der Internationalistischen Liste / MLPD zur Landtagswahl 2017 wollte der Leiter des Bochumer real-Marktes die zwei Sammler vom Parkplatz vertreiben.

Korrespondenz aus Bochum

Die beiden Unterschriftensammler sammelten jedoch weiter. Die herbeigerufene Polizei verhängte „Platzverbote“. Die Staatsanwaltschaft stellte Strafanzeige. Beim ersten Gerichtstermin bot die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrenes nur gegen Zahlung einer Buße an.

Gericht urteilt: Freispruch

Darauf ließen sich die Unterschriftensammler nicht ein. Urteil des Gerichts nach der dritten Verhandlung: Freispruch! Begründung: Zumal auf dem Gelände mehrere Läden sind, ist es ein öffentlicher Raum. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – und zog sie jetzt zurück. Ob der Staatsanwaltschaft die Niederlage eine Lehre ist?

 

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat offiziell den Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität. In dem Verfahren hatten die Angeklagten sie angegriffen: statt Marxisten-Leninisten in der Ausübung demokratischer Rechte zu behindern, sollte sie ihr Know-how einsetzen und die Chefs der Autokonzerne (Dieselskandal) hinter Gitter bringen. Der US-Mafiaboss Al Capone sei seinerzeit auch nicht wegen Morden, sondern Steuerhinterziehung zu lebenslänglich verurteilt und eingesperrt worden ...