Gera

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Wie ein Staatsanwalt das Geschäft der AfD betreibt

Ein Musterbeispiel für die zum Teil enge Zusammenarbeit zwischen Teilen des bürgerlichen Staatsapparats mit ultrareaktionären, faschistoiden Kräften, wie der AfD, lieferte dieser Tage Staatsanwalt Martin Zschächner im thüringischen Gera.

Von ffz

Der zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität zugehörige Beamte hatte gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit (ZPS) seit 16 Monaten wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt.

 

Der Hintergrund: ZPS hatte vor dem Haus des faschistoiden AfD-Politikers Björn Höcke im thüringischen Bornhagen eine Nachbildung des Holocaust-Mahnmals aufgestellt, das Höcke kurz zuvor als „Denkmal der Schande“ gegeißelt hatte. Weiterhin hatte Höcke eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert.

 

Ob man die Aktion von ZPS nun gelungen findet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist aber: Wegen seiner ultrareaktionären und verhetzenden Äußerungen hätte gegen Höcke direkt wegen Volksverhetzung ermittelt gehört.

Zu viel der Zufälligkeit...

Zschächner jedoch machte dann den Bock zum Gärtner und ermittelte nicht gegen den AfD-Rechtsaußen und seine widerliche Propaganda, sondern gegen die Künstlergruppe, die unbestritten einen antifaschistischen Hintergrund hat. Könnte man nun sagen, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun und es sei alles nur Zufall? Nein! Denn Zschächner tätigte während des laufenden Ermittlungsverfahrens im Jahr 2018 eine Spende von 30 Euro an die AfD!

 

Das war dann auch dem thüringischen Justizminister Dieter Lauinger von den Grünen etwas zu viel "Zufälligkeit". Das Verfahren gegen ZPS wurde eingestellt und Zschächner erhält innerhalb der Behörde ein anderes Tätigkeitsgebiet.

Lückenlos aufklären

Damit kann es aber nicht getan sein. Volksverhetzer wie Höcke gehören eingesperrt. Die engen Verbindungen zwischen Teilen des Staatsapparats und der AfD sind lückenlos aufzuklären. Zschächner selbst muss umfassend zur Rechenschaft gezogen und gegebenenfalls entlassen werden, statt ihn auf irgendeinen Ruheposten abzuschieben.