„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Regierung behandelt Flüchtlinge wie Straftäter

Das Bundeskabinett hat heute dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zugestimmt. Schon der Name ist eine Täuschung - von Ordnung im positiven Sinne des Wortes kann keine Rede sein.

Von jb
Regierung behandelt Flüchtlinge wie Straftäter
Für das Recht auf Flucht und solidarisch gemeinsam zusammen mit Flüchtlingen aktiv - Die Internationalistische Liste / MLPD. Hier auf der Lenin-Liebknecht- Luxemburg-Demo in diesem Jahr in Berlin (rf-foto)

Was besagt das Gesetz?

Wenn dieses Gesetz aus dem Hause des ultrareaktionären CSU-Innenministers Horst Seehofer Wirklichkeit wird, werden bereits Kinder ab einem Alter von sechs Jahren mit ihren Fingerabdrücken gespeichert. Bis jetzt ist das erst ab 14 Jahren möglich. Außerdem erhält die Bundespolizei künftig die Möglichkeit, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich - also wie Verbrecher - zu behandeln. Die Regierung will in allen Dokumenten künftig nicht nur den Namen, sondern auch die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufnehmen.

 

Das Recht auf Asyl, wie es das Grundgesetz vorsieht, ist eine Errungenschaft aus der Zeit nach dem Hitler-Faschismus.  Heute sind es die Verantwortlichen für Flucht, die auch in der deutschen Bundesregierung sitzen, die Europa zur Festung ausbauen wollen. Selbst diejenigen, die es hierher geschafft haben, wollen sie noch wie einen Bettler von der Türschwelle jagen. Zynischer O-Ton des Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) „Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt“. Er bezieht sich dabei auf Menschen, die in einem anderen Land schon als Flüchtling anerkannt wurden. Menschen, für die nach Ansicht Seehofers gestützt auf das Dublin-III-Abkommen ein anderes Land zuständig sei, bekämen ebenfalls Leistungskürzungen unter dem Regelsatz des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dieser wiederum liegt bereits unter dem Hartz-IV-Satz und damit unter dem Existenzminimum.

Verfolgung von Helfern und Kriminalisierung von Flüchtlingen

Seehofer musste unter dem Druck der demokratischen Öffentlichkeit einzelne Zugeständnisse machen. Wer die Abschiebung anderer verhindert, kommt jetzt nicht ins Gefängnis, wie zunächst geplant, kann aber wegen Beihilfe verfolgt werden. Der eigentliche Hammer ist aber: Abschiebungshaftplätze fehlen, deshalb dürften zur Abschiebung vorgesehene Flüchtlinge jetzt auch in normalen Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Das verstößt zwar gegen Europarecht und ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (Az.: C-473/13, C-514/13 und C-474/13). Das ist der Regierung aber egal.

 

Ausnahme: Diejenigen, die deutschen Unternehmen mit ihren Kenntnissen und ihrer Ausbildung dienlich sein sollen, haben eine Chance auf Verbleib - und bekommen bevorzugt Deutschkurse. Und  wenn sie alleinstehend in einer eigenen Wohnung sind, erhalten sie neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat als Unterstützung. Wer in einer Sammelunterkunft lebt - wie es Seehofer und Co favorisieren, bekommt eine Kürzung. Dem Rest droht ohnehin die Abschiebung in zum Teil unhaltbare Zustände wie in Italien.

Eigentlich typisch Barley

Mit parlamentarischem Theaterdonner spielt sich die SPD auf, sie hätte der bösen CDU/CSU die Zähne gezogen. Tatsächlich ist Justizministerin Katarina Barley mit der gesamten SPD-Ministerriege am Kabinettstisch vor Innenminister Seehofer eingeknickt. Barley hatte im Vorfeld Protest gegen die gemeinsame Unterbringung von Straftätern und Abschiebehäftlingen angekündigt. Noch am Montag, 15. April, versuchte sie sich fortschrittlich im Europawahlkampf in Österreich mit SPÖ-EU-Spitzenkandidat Norbert Sieber zu profilieren. Heute winkte sie das Gesetz mit genau diesem Kern durch.  

 

Der Nimbus der sozialen, demokratischen und humanitären EU, den die SPD mit ihrer Spitzenkandidatin verkörpern will, entpuppt sich als Riesen-Mogelpackung. Die Haltung zum Grundrecht auf Asyl ist eine Scheidelinie. Wer hier noch von der EU als Hort der Demokratie redet, will den Wählern ein X für ein U vormachen.

Für das Recht auf Flucht! - konsequent

Internationalistische Liste / MLPD

Die Internationalistische Liste/MLPD kandiert zur Europawahl. Ihr Motto: "Statt Nationalismus oder EU-Chauvinismus – Hoch die internationale Solidarität!" Sie tritt in ihrem Wahlkampf und darüber hinaus für das Recht auf Flucht und auf freie Wahl des Wohnortes ein. Außerdem: "Schluss mit den Dublin-Abkommen! Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage. Stoppt Frontex und andere militärische Abwehrmaßnahmen gegen Flüchtlinge. Rückbau von Grenzzäunen wie in Ceuta, Melilla und Bulgarien. Seenotrettung ist Menschenrecht und -pflicht. Keine EU-Auffanglager in Nord- und Zentralafrika"

 

In der eben erschienenen Wahlzeitung werden weitere soziale und politische Forderungen dargelegt. Man kann sie hier lesen. Oder überall bei der MLPD auf Papier erhalten.

Wer am 26. Mai ein Zeichen der Flüchtlingssolidarität setzen will, wählt am besten Internationalistische Liste / MLPD

(Liste15, 16 oder 17 - je nach Bundesland).