Europawahl
Wie wähle ich als EU-Ausländer in Deutschland
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen - entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Der Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gilt nur für Unionsbürger, die das erste Mal bei der EU-Wahl wählen. Das entsprechende Formular, das handschriftlich und persönlich unterzeichnet, bei der entsprechenden Gemeinde abgegeben werden muss, kann hier heruntergeladen werden!