„Ruhrbarone“
Der Rohrkrepierer des 'Antideutschen' Laurin
Mit einem Hetzartikel hatte Stefan Laurin am 16. April 2019 die MLPD verleumdet. Er verbreitete: „Die Rechte und MLPD: Wächst zusammen, was zusammen gehört?“ Statt sich für diese platte antikommunistische Hetze zu entschuldigen, zog er vor das Kölner Landgericht, um der MLPD die Kritik daran untersagen zu lassen. Heute ging der Beschluss des Gerichts ein; danach hat Laurin selbst fünf Sechstel der Kosten zu tragen.
Das Gericht bestätigte ausdrücklich, dass die Kritiken der MLPD weit überwiegend rechtens sind. So darf insbesondere weiter behauptet werden, dass der „'Antideutsche' Stefan Laurin auf seinem Blog antisemitische Inhalte der offen faschistischen Partei Die Rechte (...) weiter verbreitet, nur um aus antikommunistischen Motiven der MLPD zu schaden“. Auch ist es weiterhin erlaubt, auszuführen, dass sich Laurin „damit objektiv zu einem Sprachrohr der Faschisten (macht), deren Losungen und Hass er mit seiner Veröffentlichung auch noch weitgehend unkommentiert weiter verbreitet (…).“
Das Gericht bemängelte lediglich zwei Aussagen, dass Laurin sich die faschistische Hetze ausdrücklich „zu eigen“ gemacht und „als zutreffend bestätigt“ hätte.
Man darf Laurin aber auch weiterhin als „Antideutschen Hetzer“ bezeichnen und feststellen, dass „sein Hass auf die MLPD offensichtlich größer ist, als der auf die realen Antisemiten und Faschisten“. Er muss sich auch künftig fragen lassen: „In welchem Interesse arbeitet Laurin eigentlich? Hier zeigt sich, wohin fanatischer Antikommunismus und bodenloser Hass auf Revolutionäre und Marxisten-Leninisten führt. Glückwunsch zu dieser 'Entwicklung', Herr Laurin“.
Ob es wirklich so geschickt war von Laurin, dass jetzt jedermann weiß, welche wenig schmeichelhaften Dinge weiterhin über ihn gesagt werden dürfen? Hätte Laurin die Fähigkeit zur Selbstkritik oder wenigstens zu realistischer Selbsteinschätzung gehabt, wäre ihm diese Blamage erspart geblieben ...