TKP/ML-Prozess

TKP/ML-Prozess

Drei Angeklagte wieder in Untersuchungshaft

Wie die Anwälte im Münchener TKP/ML-Prozess mitteilen, sind die drei Angeklagten Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz während der letzten Gerichtsverhandlung erneut inhaftiert worden.

Anwälte im TKP/ML-Prozess
Drei Angeklagte wieder in Untersuchungshaft
Ist wieder in Haft - Dr. Banu Büyükavci

"Am Ende der Sitzung am 25. Juni, gegen 14 Uhr, betraten neun Beamtinnen und Beamten der bayerischen Spezialeinheit USK den Sitzungssaal, während der Vorsitzende Richter Dr. Dauster mitteilte, dass Frau Dr. Büyükavci, Herr Dr. Aydin und Herr Solmaz samt Verteidigerinnen und Verteidigern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern noch zu bleiben hätten. Die drei Angeklagten wurden zunächst „festgesetzt“. Im Anschluss verfügte der Vorsitzende die Durchführung von Anhörungen. Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, die am 19. Februar 2018 außer Vollzug gesetzten Haftbefehle gegen die drei wieder in Vollzug zu setzen. Der Vorsitzende ordnete an, dass diese Anhörungen einzeln nacheinander und ohne ein Anwesenheitsrecht der anderen Prozessbeteiligten zu erfolgen hatten. Die nicht betroffenen Angeklagten und ihre Verteidigerinnen und Verteidiger mussten den Verhandlungsbereich des Gerichts verlassen bzw. durften diesen nicht mehr betreten. Nach überaus kurzer Anhörung und Beratung wurden alle drei Angeklagten wieder in Untersuchungshaft genommen und anschließend in die Untersuchungshaftanstalt gebracht ...

 

Die Verteidigung sieht in diesem Vorgehen von GBA und Senat den Versuch, den Druck auf die Angeklagten wieder zu erhöhen. Insbesondere die Tatsache, dass es GBA und Gericht bislang nicht gelungen ist, die Angeklagten zu Geständnissen, Verrat und Reuebekenntnissen zu bewegen, dürfte für dieses Vorgehen verantwortlich sein."

 

Roland Meister, Verteidiger von Sami Solmaz sagte dazu gegenüber Rote Fahne News: „Sami Solmaz war acht Jahre lang in der Türkei inhaftiert und ist dort massiv gefoltert worden. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menscherechte hat das kritisiert. Er war vor kurzem in Griechenland und ist dort aufgrund eines Auslieferungsgesuchs der Türkei festgenommen worden. Er wurde allerdings wieder freigelassen, weil auch das griechische Gericht die Begründung für das Gesuch zurückgewiesen hat. Er kam jetzt zurück und hat wieder am Prozess teilgenommen. Noch während der letzten Sitzung hat er eine ausführliche Stellungnahme dazu verlesen. Im Anschluss an die Sitzung betraten Angehörige des ‚Unterstützungskommandos‘ (USK) den Gerichtssaal. Das Szenario erinnert an das Vorgehen in der Türkei selbst. Es handelt sich hier um eine Absprache des Senats mit der Bundesanwaltschaft, wie gegen Oppositionelle aus der Türkei vorgegangen wird. So wird vorgegangen weil die bisher erfolgte Kriminalisierung und Repression gegen die Angeklagten, wie auch die demokratische und progressive Bewegung in der Türkei selbst nicht dazu geführt hat, dass sich diese einschüchtern haben lassen. Es handelt sich hierbei um ungeheuerliche, reaktionäre und undemokratische Handlungen des Senats, der Bundesanwaltschaft und auch der Bundesregierung. Dieses Vorgehen des Senats und der Bundesanwaltschaft bedeutet auch einen offenen Affront gegen die demokratische Opposition in der Türkei selbst."