BASF

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Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Im Prozess um die schwere BASF-Explosion im Oktober 2016 hat das Landgericht Frankenthal einen Befangenheitsantrag gegen einen TÜV-Gutachter abgelehnt. Infolge des Unglücks waren fünf Menschen gestorben. Die Richter lehnten den Antrag ab, und erklärten, die jahrelange Zusammenarbeit von TÜV Süd und BASF sei "kein Problem". Gestern hatte ein Rechtsanwalt, der die Eltern eines getöteten Feuerwehrmannes als Nebenkläger vertritt, einen neuen Gutachter gefordert: Er kritisierte, das TÜV-Gutachten sei einseitig, nicht brauchbar und in hohem Maße widersprüchlich. Zudem haben es vor dem Gutachten enge wirtschaftliche Verflechtungen zwischen der BASF und dem TÜV Süd gegeben.