Prozess Alassa M. gegen "Bild" beim Landgericht Hamburg

Prozess Alassa M. gegen "Bild" beim Landgericht Hamburg

Hat "Bild"-Redakteur das Gericht belogen?

In Sachen Hetze der "Bild"-Zeitung gegen Alassa M. hat die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen folgendes veröffentlicht:

Von Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner

Gegenstand der von unserer Kanzlei im Januar diesen Jahres beim Landgericht Hamburg beantragten einstweiligen Verfügung war unter anderem die in dem Bild- Artikel vom 4. Januar 2019 aufgestellte Behauptung, Alassa M. sei im Dezember 2018 „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder nach Deutschland eingereist und habe sich dadurch strafbar gemacht. Tatsächlich war dieses Einreiseverbot auf sechs Monate befristet und zum Zeitpunkt der Wiedereinreise am 21. Dezember 2018 abgelaufen.

 

Bild legte im Prozess eine eidesstattliche Versicherung eines der für den Artikel verantwortlichen Redakteure vor, wonach diesem in einem Telefonat mit einem Pressesprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg mitgeteilt worden sei, das Einreiseverbot gegen unseren Mandanten habe zum Zeitpunkt von dessen Wiedereinreise noch bestanden. Das Landgericht Hamburg wies daraufhin unseren Unterlassungsantrag mit der Begründung ab, Bild habe sich ja auf die entsprechende Auskunft des Innenministeriums verlassen können.

 

Auf Nachfrage unserer Kanzlei bestritt das Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28. Mai 2019 jedoch energisch, Bild eine solche Auskunft erteilt zu haben. Zudem habe der Pressesprecher mit dem Redakteur, von dem die eidesstattliche Versicherung stammt, überhaupt nicht gesprochen.

 

Sollte diese Darstellung des Ministeriums zutreffen, so begründet sie gegen den Bild-Redakteur zumindest den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt, strafbar nach § 156 StGB. Unsere Kanzlei hat daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet.

Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld gegen Herausgeberin des Deutschland Kurier

Mit Beschluss vom 16. April 2019 (Az. 28 O 112/19) verbot das Landgericht Köln dem faschistoiden und der AfD zumindest nahestehenden Deutschland- Kurier, den von uns vertretenen kamerunischen Flüchtling Alassa M. als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ zu bezeichnen und zu behaupten, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen (siehe Rote Fahne News)

 

Da die Conservare Communication GmbH als Herausgeberin des Deutschland-Kurier den Hetzartikel trotzdem nicht löschte, verhängte das Gericht auf unseren Antrag gegen den Deutschland-Kurier wegen Zuwiderhandlung gegen den Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld von 750 Euro. Der Hetzartikel ist jetzt endlich aus dem Netz verschwunden.