Großer Erfolg und negative Bestätigung - Zwei Optionen
Auf zu einem würdevollen Gedenken an Ernst Thälmann!
Wie bereits berichtet, hatte die Stadtverwaltung Weimar auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald auch die geplante Kranzniederlegung der MLPD aus Anlass des 75. Todestags von Ernst Thälmann verboten. Dies wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar, Aktenzeichen 6E 1250/19 We, aufgehoben und für rechtswidrig erklärt. (Aktualisiert auf dem Stand von 20 Uhr)
Wie geplant, wird also ab 13.15 Uhr feierlich und würdevoll vor dem Ernst Thälmann-Gedenkbild im Lagergelände mit Wortbeiträgen und Kranzniederlegung durch eine Delegation von maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern seiner gedacht werden.
Ein bedeutender Erfolg für eine würdige Ehrung des Antifaschisten, Kommunisten und Arbeiterführers Ernst Thälmann
Monika Gärtner-Engel, Zentralkomitee der MLPD
„Das ist ein bedeutender Erfolg für eine würdige Ehrung des Antifaschisten, Kommunisten und Arbeiterführers Ernst Thälmann anlässlich des 75. Jahrestags seiner Ermordung“, so Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD, die die Kranzniederlegung angemeldet hat.
Keine „parteipolitische Instrumentalisierung“ erkennbar
Das Gericht stellte auch klar, dass hier keine „parteipolitische Instrumentalisierung“ erkennbar wäre. „Es kam auch zu dem Ergebnis, dass die Kranzniederlegung 'nicht in untrennbarem Zusammenhang mit den weiteren Versammlungen am selben Tag' steht“, womit unter anderem auf den Wahlkampfauftakt in Erfurt angespielt wird, berichtet Rechtsanwalt Peter Weispfenning.
„Soviel zu dem leider auch in einigen Medien kolportieren Mythos, die Internationalistische Liste/MLPD wolle in Buchenwald ihren Wahlkampfauftakt durchführen“, so Monika Gärtner-Engel weiter.
Das Gericht machte einige Auflagen, wie die, dass keine Parteifahnen getragen werden dürfen, weder Musik- noch Gesangsdarbietungen erlaubt sind, wogegen das Oberverwaltungsgericht angerufen wird. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, so wird sich die MLPD im Sinne eines angemessenen Gedenkens an die Vorgaben des Gerichts halten, und die Reden zum ehrenden Gedenken an Ernst Thälmann von Monika Gärtner-Engel, Klaus Dimler und eines Jugendvertreters in Buchenwald würdig einbringen. Entsprechend werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich dem Anlass entsprechend festlich anzuziehen.
Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab
Dagegen lehnte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Abend die Beschwerde gegen das faktische Verbot der Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ab. Das hatte zuvor auch das Verwaltungsgericht Weimar gemacht, dieses allerdings mit einer sehr aggressiven antikommunistischen Argumentation und Tonart.
Defensive Begründung
Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist dagegen defensiv gehalten. Er erkennt „die Zielrichtung“ (des Internationalistischen Bündnisses an), „Ernst Thälmanns und seines gerade im damaligen Konzentrationslager Buchenwald erlittenen Todes zu gedenken“. Der Beschluss laviert, dass der Eilantrag „weder unzulässig noch offensichtlich begründet oder offensichtlich unbegründet“ sei.
Dabei ist die Hauptargumentation des Verwaltungsgerichts, die Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag Ernst Thälmanns verstoße gegen § 15 Absatz Versammlungsgesetz, offensichtlich „unbegründet“. Denn dieser Paragraf schützt Gedenkstätten der Opfer des Hitler-Faschismus vor faschistischen Provokationen. Das Verwaltungsgericht macht daraus ein Kampfmittel gegen Kommunisten, dagegen dass man beim Gedenken Lehren zieht für heute usw.
In dem jetzigen Beschluss wird behauptet, dass die Veränderung des Ortes nicht den Kern der Kundgebung betreffe. Dagegen protestiert das Internationalistische Bündnis, denn es ist ein wichtiger Unterschied, ob man an dem geschichtsträchtigen Ort der Ermordung Ernst Thälmanns und von 56.000 anderen Antifaschisten sowie des antifaschistischen Kampfes gedenkt, oder in der Stadt Weimar.
Nicht akzeptable „Folgeabwägung“
Der Beschluss konzentriert sich auf eine „Folgeabwägung“ und behauptet, die eventuellen negativen Folgen für die Gedenkstätte wären gravierender als die für das Internationalistische Bündnis. Angeblich würde das „öffentliche Ansehen“ der Gedenkstätte leiden, wenn anders entschieden würde. Aber ein würdiges Thälmann-Gedenken erhöht das öffentliche Ansehen unter allen fortschrittlichen Menschen national und international! Was einer Gedenkstätte im Sinne des Antifaschismus schadet, ist das unwürdige Verbot solcher Aktivitäten.
Allerdings macht das Gericht Hoffnung auf die eventuelle „Wiedergutmachungsfunktion eines obsiegenden Urteils“ im länger dauernden Hauptsacheverfahren. Gerade angesichts der Einschränkung „des hochrangigen Guts auf Versammlungsfreiheit“.
Momentan zwei Optionen
Das Internationalistische Bündnis hält daran fest, die Gedenkaktivitäten in Buchenwald durchzuführen. Dazu wird heute noch das Bundesverfassungsgericht angerufen. Mit einem Urteil ist morgen Früh oder im Laufe des Vormittags zu rechnen.
Auf dem jetzigen Stand gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder finden die Gedenkaktivitäten des Internationalistischen Bündnisses wie geplant in Buchenwald statt. Ansonsten werden sie auf Weimar, Buchenwaldplatz am Thälmann-Denkmal, verlegt - mit dem gleichen Programm, mit einer modifizierten Führung (ab 10 Uhr), einer Kundgebung (ab 11.30 Uhr) und einer Protest-Demonstration im Anschluss, die das Internationalistische Bündnis mittlerweile vorsorglich angemeldet hat. Genaue Informationen zu den Anreiseoptionen findet man in der soeben veröffentlichten aktuellen Korrespondenz.
Die Kranzniederlegung der MLPD findet bislang in der Gedenkstätte Buchenwald statt. Bitte seht morgen wieder auf Rote Fahne News nach, auch während der Bus-Anreise.
Umso würdiger und intensiver wird überall in Deutschland das Gedenken vorbereitet, und wie man sieht, schnellen die Anmeldezahlen für die Busfahrten in die Höhe. Man sieht sich also mit vielen Freundinnen und Freunden morgen!