Bergbau
Auch für „Stichtagsbetroffene“ gilt: Aktiv für Einmalzahlung gegen die RAG
Die „Deputatkohle“ für Bergleute, Rentner und Witwen ist Teil der Rente der Bergleute.
2015 schloss die Ruhrkohle AG (RAG) mit der Gewerkschaft IGBCE einen Tarifvertrag, der das „Deputat“, also den schon genannten Teil der Rente der Bergleute, durch eine Einmalzahlung ablöste. Dieser „Deputatklau“ ist nichts anderes als ein „Rentenklau“. Dagegen haben viele Bergleute geklagt und bei verschiedenen Demonstrationen öffentlich die Rücknahme gefordert. „Rote Fahne News“ sprach mit einem fachkundigen ehemaligen RAG-Beschäftigten über die Situation der so genannten „Stichtagsbetroffenen“.
Rote Fahne: Was kam bei den Prozessen raus?
Kollege: Anfang Juli 2019 hat das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt, dass auch den so genannten „Stichtagsbetroffenen“ eine Einmalzahlung zusteht. Damit sind Bergleute gemeint, die zwischen dem 1. Juli 1982 und dem 1. Juli 2002 bei der RAG angefangen haben. Nach einem Tarifvertrag von 2002 sollten diese Bergleute kein Deputat und damit auch keine Einmalzahlung mehr bekommen. Das Urteil von Hamm hat das als Unrecht zurückgewiesen und die RAG dazu verurteilt, den Bergleuten entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit eine Einmalzahlung zu zahlen. Es handelt sich um Beträge zwischen 800 und 3.000 Euro. Die Urteile sind endgültig (Entscheidungen 9 SA 1144/17 ... 449/16 und 9 Sa 1173/17 ... 386/16).
Rote Fahne: Wie hat die RAG auf das Urteil reagiert?
Durch diese Urteile wird noch einmal bestätigt, dass der Tarifvertrag von 2002 in Bezug auf die Stichtagsberechtigten unrechtens war. Die RAG weigert sich, das Urteil tatsächlich umzusetzen und will die erstrittenen Einmalzahlungen nur den klagenden Kollegen zugestehen.
Rote Fahne: Wie geht es weiter?
Unsere Forderung nach Gleichbehandlung aller Kollegen und nach Ungültig-Erklärung des Tarifvertrages mit dem Deputatraub bleibt natürlich erhalten. Am 31. Oktober 2019 führen Kollegen in Mettingen im Großraum Ibbenbüren zu dem Thema eine Versammlung durch. Bereits 190 „Stichtagsbetroffene“ haben unterschrieben, dass sie ihre Einmalzahlung juristisch einfordern wollen.
Rote Fahne : Vielen Dank für das Gespräch
Die Erfahrung zeigt: Das Vorgehen vor Gericht ist richtig und nötig. Entscheidend ist aber die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit und die Einheit aller Kollegen, die aus unterschiedlichen Gründen gegen die RAG vorgehen: wegen der betriebsbedingten Kündigungen, wegen der Flutung der von Giftmüll und PCB belasteten Gewässer, wegen des Deputatraubes oder gegen die politischen Repressalien gegen kämpferische Kollegen!
Der richtige Platz dazu ist die Demonstration von Kumpel für AUF am Samstag, den 14. September, 11 Uhr, in Essen-Stoppenberg, Barbarossaplatz. (Mehr dazu hier auf Rote Fahne News!)