Köln

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Gericht entscheidet zugunsten von BDS-Anhängern

Am 13. September 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln die Stadt Bonn angewiesen, den Deutsch-Palästinensischen Frauenverein e.V. zum jährlichen Bonner Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt! - Bonner Kultur - und Begegnungsfest“ zuzulassen.

Von European Legal Support Center

Die Stadt hatte den Verein wegen seiner Unterstützung der BDS-Bewegung für palästinensische Rechte ausgeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt Bonn „nicht einmal ansatzweise“ nachgewiesen, dass dieser Ausschluss gerechtfertigt war.

 

Der Deutsch-Palästinensische Frauenverein hatte Klage eingereicht, nachdem die Stadt Bonn ihn wegen seiner Unterstützung für die von der palästinensischen Zivilgesellschaft geführte Kampagne für Boykotte, Entziehungen und Sanktionen (BDS) vom Festival „Vielfalt! Bonner Kultur und Begegnungsfest“ ausgeschlossen hatte, das am 29. September 2019 stattfinden wird. BDS zielt darauf ab, die Verletzungen des Völkerrechts und der palästinensischen Rechte durch Israel zu beenden.

 

Der Bonner Stadtrat hatte am 14. Mai 2019 den Antrag „Kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung in Bonn“ angenommen. Der Antrag fordert alle städtischen Einrichtungen in Bonn auf, BDS-Gruppen Räumlichkeiten zu verweigern und Veranstaltungen der BDS-Kampagne oder von Gruppen, die BDS-Ziele verfolgen, nicht zu unterstützen.

 

In seinem Urteil hat das Kölner Gericht den Status dieser und anderer Anti-BDS-Beschlüsse geklärt: „Sowohl der Ratsbeschluss vom 12.6.2019 als auch die Beschlüsse des Landtags NRW vom 20.9.2018 oder des Deutschen Bundestages vom 17.5.2019 (BT-Drs. 19/10191) sind keine Rechtssetzungsakte, sondern politische Resolutionen bzw. Willensbekundungen. Sie allein vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken.“

 

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