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Urteil gegen Höcke trendet bei Twitter auf Platz 1

Gestern haben wir berichtet, dass AfD-Höcke laut Gerichtsbeschluss als das bezeichnet werden darf, was er ist: Ein Faschist!

gis
Urteil gegen Höcke trendet bei Twitter auf Platz 1

Heute meldet die WAZ (in Nordrhein-Westfalen meistgelesene Zeitung), dass Höcke "Faschist" genannt werden darf - und bezieht sich auf Rote Fahne News. Zahlreiche weitere Medien folgen. Inzwischen trendet das "Höcke-Urteil" bei Twitter auf Platz 1.

 

Das schreibt die WAZ:

 

"Es gibt eine 'überprüfbare Tatsachengrundlage' , es sei 'nicht einfach aus der Luft gegriffen': Björn Höcke, Thüringens AfD-Chef, darf Faschist genannt werden. Das hat ein Gericht entschieden – es ging um eine Protestaktion gegen ein Familienfest der Partei im thüringischen Eisenach. Die Stadt Eisenach hatte eine angemeldete Versammlung zwar genehmigt, eben jene Begrifflichkeit im Thema der Kundgebung aber nicht – mit einem Verweis darauf, dass die Meinungsfreiheit hier eingeschränkt werde dürfte, da 'Faschist' eine ehrverletzende Bezeichnung sei, zudem die Sicherheit gefährdet würde.

 

Konkret war die Aktion gegen die AfD-Veranstaltung mit dem Titel 'Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke' für den 26. September angemeldet worden. Der Anmelder akzeptierte nicht, dass die Stadt ihn abbügelt hatte und zog im Eilverfahren vor Gericht. Das zuständige Verwaltungsgericht Meinigen musste dann die Entscheidung treffen, ob der Titel der Kundgebung so hinnehmbar ist. Und fand: Ja, ist er.

 

Kernargument ist, es handele sich bei 'Faschist' um 'ein Werturteil, welches durch Art. 5 GG als geschützte Meinung anzusehen ist“' wie es in der Erklärung des Gerichts heißt, die das linke Portal Rote Fahne News veröffentlicht hat. Es sei eine 'subjektive Einordnung in einer gesellschaftlich wichtigen Frage, durch die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten werde'".

 

Auch Jutta Ditfurth hat einen Tweet zu dem Gerichtsbeschluss geteilt (vom Spiegel) und dazu geschrieben, dass wahrscheinlich die MLPD hinter dem Antrag stecke. Das schätzen wir, Frau Ditfurth, dass Sie unsere Urheberschaft noch breiter bekannt machen. Daran ändert auch die "Antisemitismus-Keule" in Ihrem Tweet nichts ...

 

Hier der Artikel in der WAZ

Hier der Artikel auf Rote Fahne News