Krimineller Abgasbetrug
VW verurteilt – wegen "Täuschung der Aktionäre"
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. September gegen den VW-Konzern schlägt hohe Wellen.
VW ist von dem Gericht wegen „vorsätzlich sittenwidriger Schädigung“ beim Verkauf eines VW-Tigua-Diesel mit dem Motor EA 189 mit der berüchtigten Abgasabschalteinrichtung zu Schadenersatz an den Käufer verurteilt worden. Damit wird erstmals in Deutschland, vier Jahre nachdem der Abgasbetrug aufflog, das kriminelle Verhalten von VW durch eine höhere Instanz bestraft. Das Landgericht Hanau wies die Klage des Käufers in erster Instanz noch zurück, so dass dieser in Berufung gehen musste.
Bei VW kommt derzeit der Prozess gegen drei führende Vorstands- bzw. Aufsichtsratsvertreter vor dem Landgericht Braunschweig hinzu: Herbert Diess, Hans Dieter Pötsch sowie Ex-Chef Martin Winterkorn. Interessant ist allerdings, was ihnen vorgeworfen wird. Nicht etwa, wie sie die Autokunden schamlos betrogen oder die Umwelt und die Menschen damit zusätzlich vergiftet haben. Auch nicht die skrupellose Abwälzung der Folgen ihres kriminellen Betrugs auf die VW-Arbeiter.
All das gilt den Gerichten bisher wenig. In Braunschweig geht es vielmehr um die "Täuschung der Aktionäre". Erst wenn diese betroffen sind, werden Staatsanwaltschaft und Gerichte - allerdings gegen die Autokonzerne nur zögerlich - aktiv. Daimler muss nun ein Bußgeld von 870 Millionen Euro an die Landesregierung Baden-Württemberg entrichten. Doch ebenfalls nicht wegen des Abgasbetrugs, sondern weil der Konzern seine "Aufsichtspflicht" gegenüber den Interessen der Anleger verletzt habe.
Justiz mauert
Bisher gab es nur in den USA Gerichtsurteile gegen VW, während sich die deutsche Justiz vornehm zurückhielt. Die dort verhängten hohen Milliardenstrafen hatten jedoch auch den Hintergrund, dem Konkurrenten der US-Automonopole damit zu schaden. Erst jetzt steht der „Musterfeststellungsprozess“ gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig an. Diesem haben sich 430.000 Dieselfahrer angeschlossen, die aber bei möglichem Erfolg der Musterklage jeder für sich einen eigenen Prozess anstrengen müssen. Vielen droht eine Verjährungsfrist usw.
Justiz und Rechtssystem in Deutschland haben kein grundlegendes Interesse, gegen die internationalen Autokonzerne wirkungsvoll vorzugehen. Sie sind selbst Teil eines Staates, der heute als Dienstleister der internationalen Monopole fungiert. Für VW als zweitgrößtem Autokonzern der Welt gilt im Besonderen, was im Programm der MLPD ausgeführt wird: „Die hier ansässigen internationalen Übermonopole haben sich den Staat vollkommen untergeordnet, und die Organe des Monopolkapitals sind mit den Organen des Staatsapparats verschmolzen.“ (S. 31)
Allerdings sind die jetzigen Urteile bzw. Anklagen auch Ergebnis des wachsenden gesellschaftlichen Drucks. Dass es den Konzernen nicht gelungen ist, das Thema wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen, ist nicht zuletzt ein Erfolg der systematischen Enthüllungs- und Kleinarbeit der MLPD - gemeinsam mit kämpferischen Automobilarbeitern und Umweltaktivisten.
Ein VW-Arbeiter dazu:
„Endlich wird die Betrugsmasche mal offiziell von einem höheren Gericht festgestellt. Das ist auch unser Erfolg, denn wir VW-Arbeiter machen von Anfang an Druck, dass die Verantwortlichen für Abgaswertmanipulation voll bestraft werden müssen. Zusammen mit der Umweltbewegung und der Bevölkerung. Man kann das Ganze einfach nicht mehr völlig unter den Teppich kehren.
Denn eigentlich sollte da gar nichts passieren. Auch nicht von Justiz und Politik, wie beim Untersuchungsausschuss im Bundestag, wo sich Winterkorn und Dobrinth gegenseitig weiße Westen präsentiert haben. Aber die Leute haben zunehmend die Schnauze voll von dieser Diktatur der Monopole."
Konsequente Aufklärung und Bestrafung der Verantwortlichen!
Entscheidend für alle wirklichen Erfolge bei der Aufklärung des kriminellen Abgasbetrugs, der Bestrafung und Haftbarmachung der Verantwortlichen in den Konzernzentralen war von Anfang an die selbständige Aktivität der Arbeiter- und Umweltbewegung in enger Zusammenarbeit mit MLPD, Internationalistischem Bündnis oder auch der überparteilichen Umweltgewerkschaft.
Der gemeinsame Kampf von Arbeiter- und Umweltbewegung stößt auf große Anziehungskraft in der Jugendumweltbewegung Fridays for Future. Der 20. September wurde dabei zu einem ersten erfolgreichen Höhepunkt. Richtungsweisend sind dafür unter anderem klare, offensive Forderungen und Losungen, wie sie die MLPD im Kampf gegen die Autokonzerne vertritt:
- Kampf gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf Belegschaften und Gesellschaft!
- Haftung der Großaktionäre und Top-Manager mit ihrem Privatvermögen!
- Kampf um jeden Arbeitsplatz! Für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich – statt Kurzarbeit und Entlassungen!
- Umrüstung der Diesel-Pkw mit schadstoffärmeren SCR-Katalysatoren!
- Ausbau eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs! Schnellstmögliche Umstellung auf ein Verkehrssystem, das auf die Nutzung fossiler Brennstoffe verzichtet!
- Kampf für eine sozialistische Gesellschaftsordnung, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft ist! Die Einheit von Mensch und Natur ist dann gesellschaftliche Leitlinie!
Stärkt die MLPD, ihre Betriebsgruppen sowie den Jugendverband REBELL – am besten als Mitglied!