Pressemitteilung
„Warum sollen Kundgebungsteilnehmer nicht erfahren, wer welche Standpunkte vertritt?“
Die MLPD Kreis Dortmund hat die folgende Pressemitteilung zur Demonstration des Streik- und Protesttags am 20. September in Dortmund herausgegeben (Auszüge):
Die 12.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 20. September in Dortmund waren Teil der in Deutschland und weltweit größten Demonstration zur Rettung der Umwelt. Die Umwelt kann vor den zerstörerischen Folgen der Profitwirtschaft nur durch entschlossenen und konsequenten Kampf gegen die Hauptverursacher, die internationalen Monopole, gerettet werden. Dazu ist der Schulterschluss von Arbeiter-, Umwelt- und Jugendbewegung notwendig. Dazu war die Demonstration am 20. September auch in Dortmund ein wichtiger Schritt nach vorne ...
Die Polizei hatte noch vor der Demo vor Gericht erklären müssen, dass sie das Versammlungs- und Demonstrationsrecht der MLPD gewährleistet. Auch musste die Dortmunder Polizei jetzt erklären, dass die Platzverweise gegen eine MLPD-Vertreterin und einen IG Metall-Vertrauensmann, die für das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit der MLPD eintraten, rechtswidrig war. Das Tragen von Parteifahnen, das Zeigen von Transparenten oder das Verteilen von Flugblättern von MLPD und REBELL ist ein im Grundgesetz verbrieftes Recht, das von niemand, auch keiner Versammlungsleitung eingeschränkt werden darf. Warum sollen die Teilnehmer an einer Kundgebung nicht erfahren dürfen, wer welche Standpunkte vertritt? Der Kampf gegen die Zerstörung der Umwelt ist hochpolitisch und jede und jeder muss die Möglichkeit haben, zu erfahren, wer was in dieser Auseinandersetzung vertritt. Alles andere ist undemokratische Bevormundung.
Die weit über Tausend verteilten Flyer der MLPD, zahlreiche Kontaktwünsche und viele grundsätzliche Diskussionen zeigten, dass die liquidatorischen Spalter eine Minderheit sind! ...