Kultursaal Horster Mitte
Nutzungsuntersagung vom Tisch – Bauamt lehnt trotzdem Nutzung des Bistros ab
Der Vermögensverwaltungsvereins Horster Mitte wendet sich mit einem aktuellen Newsletter zur Situation rund um den Kultursaal Horster Mitte an die Bevölkerung:
"Endlich, nach eineinviertel Jahren, verhandelte am 30. September das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage des Vermögensverwaltungsvereins (VVV) gegen die Nutzungsuntersagung für den Kultursaal Horster Mitte durch die Stadt Gelsenkirchen. Das Gericht erklärte überraschend, dass die Nutzungsuntersagung für den Kultursaal nicht mehr existiert, weil der eingereichte Bauantrag mittlerweile genehmigt wurde. Deshalb wurde das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt ...
Der VVV hatte da bereits beantragt, das Bistro im Eingangsbereich ab sofort als Kantine, Sozialraum sowie für kleinere Seminare und Gesprächsrunden nutzen zu können. Alle diesen Bereich betreffenden Auflagen der Baugenehmigung wurden inzwischen erfüllt und durch amtlich zugelassene Gutachter bestätigt … Dennoch lehnte das Bauamt die Bistro-Nutzung nach dem Prozess strikt ab ...
Dazu Klaus Dumberger vom Vorstand des Vermögenverwaltungsvereins: „Auch wenn dieses Verfahren nun ‚erledigt‘ ist – für uns ist die ganze Sache überhaupt nicht erledigt. Wir sind gerade dabei, unsere Schadensersatzansprüche gegen die Stadt gerichtlich geltend zu machen. Auch beim Bistro lassen wir uns auf keinen Fall so abspeisen – das sind wir den Horster Bürgerinnen und Bürger schuldig!
Und jetzt wird natürlich mit Hochdruck an den Umbauarbeiten im ganzen Kultursaal gearbeitet. Hier freuen wir uns über jede Art von Unterstützung, damit im Kultursaal bald wieder das Leben pulsieren kann.“