München
Gericht lehnt Antrag auf Einstellung des TKP/ML-Prozesses ab
Am 191. und 192. Hauptverhandlungstag des Münchner TKP/ML-Prozesses beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens aufgrund des Angriffs des türkischen Staates auf das kurdisch verwaltete nordsyrische Gebiet Rojava. Damit sei eindeutig belegt, dass die erteilte Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung – dabei handelt es sich um eine notwendige Bedingung des Verfahrens – evident willkürlich ist. Wir dokumentieren eine Pressemitteilung:
Zur Begründung hieß es unter anderem: „Denn spätestens jetzt ist die Aufrechterhaltung der Verfolgungsermächtigung als willkürlich anzusehen, weil es sich bei der Türkei nicht um ein geeignetes Schutzobjekt im Sinne des § 129b StGB handelt. Ein Staat, der in dem Zeitraum seit der hiesigen Anklageerhebung nicht nur die eigene kurdische Bevölkerung bombardiert und zwei völkerrechtswidrige Angriffskriege beginnt, sondern auch die ethnische Säuberung des besetzten Gebietes anstrebt und vollzieht, stellt keine die Würde des Menschen achtende staatliche Ordnung im Sinne des § 129b StGB dar. Auch das friedliche Zusammenleben der Völker erfordert gerade, gegen diesen Staat Widerstand zu leisten.“
Im Anschluss gaben die Angeklagten Müslüm Elma, Sami Solmaz, Sinan Aydin und Seyit Ali Ugur jeweils ergänzende Begründungen zu den Anträgen ab. Sie thematisierten die Gräuel des Vorgehens der türkischen Armee gegen die Kurd*innen und insbesondere, dass die Türkei damit offen als Besatzer auftreten. ...
Der Senat nahm sich für Befassung der Anträge eine verlängerte Mittagspause Zeit und lehnte die Anträge bereits am Nachmittag ab. Einmal mehr betonten die Münchner Richter*innen zwar in den Beschlussgründen, dass ihre Ablehnung keinesfalls als Billigung der Aktionen des Erdogan Regimes verstanden haben wollen.
Der außerhalb der Türkei derzeit wohl größte politische Strafprozess wird also auch nach der jüngsten Eskalation im Krieg gegen die kurdische und linke Opposition fortgeführt.