Argumente für den Thüringen-Wahlkampf

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Höckes "Vergabemindestlohn" - ein Roßtäuschertrick

Die AfD-Wahlzeitung „Thüringen Post“ 2/20191 wirft sich mit dem „Vergabemindestlohn“ in Thüringen wortreich ins Zeug und heftet sich ihn als sozialpolitischen Erfolg ihrer Landespolitik an die Brust.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,19 Euro. Der Thüringer Landtag hat im Juli – mit den Stimmen der AfD – einen „Vergabemindestlohn“ von 11,42 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass die Aufträge der Landesregierung nur an Firmen vergeben werden, die den Mindestlohn einhalten. Zum einen liegen 11,42 Euro Stundenlohn immer noch unter den derzeit als Minimum zu fordernden 12 Euro.

 

Vor allem aber wendet Höcke einen Roßtäuschertrick an, wenn er vorspiegelt, damit würde der Lohnunterschied zwischen Thüringen und den alten Bundesländern generell aufgehoben.

 

Die Aufträge vom Land Thüringen machen nur einen Bruchteil der Wirtschaftsleistung in Thüringen aus. Darüber hinaus gibt es zahllose „Schlupflöcher“ wie Leiharbeit, Werkverträge usw., diese „Vergabe-Richtline“ zu unterlaufen. Ein allgemein gültiger gesetzlicher Mindestlohn, die Aufhebung der Lohnunterschiede von Ost und West müssen erkämpft werden – auch gegen die gewerkschaftsfeindliche AfD.