Verwaltungsgericht

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MLPD darf an Fridays-for-Future-Demonstration in Gera teilnehmen

Das Verwaltungsgericht Gera teilt dazu in einer eigenen Medieninformation mit:

Medieninformation des Verwaltungsgerichtsn Gera

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera hat am 24. Oktober 2019 (1 E 2113/19 Ge) in einem Einstellungsbeschluss klargestellt, dass Vertreter der Marxistisch - Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) an Versammlungen der Bewegung „Fridays for Future“ teilnehmen und insbesondere Fahnen entrollen und Flugblätter verteilen dürfen.

 

Bezogen auf eine in Gera am 25. Oktober 2019 geplante Versammlung sicherte ein Prozessvertreter der Thüringer Landespolizei dies verbindlich zu. Die Beteiligten erklärten daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. In dem Einstellungsbeschluss führte die 1. Kammer aus, dass Teilnehmer der MLPD schon einmal bei einer Versammlung am 20. September 2019 auf Veranlassung der Organisatoren der Bewegung "Fridays for Future“ wegen ausgerollter Fahnen zu Unrecht von der Polizei von der Versammlung entfernt worden seien.

 

Die MLPD habe damals die Versammlung der Bewegung „Fridays for Future“ weder gefährdet noch in sonstiger Weise gestört. Die Bewegung „Fridays for Future“ könne sich auch nicht auf ein überparteiliches Anliegen ihrer Versammlung berufen. Wer sich unter freiem Himmel öffentlich versammelt, müsse damit rechnen, dass sein Anliegen auch von anderen Gruppierungen positiv aufgegriffen und die mit der Versammlung verbundene Öffentlichkeitswirkung für deren Zwecke genutzt werde.

 

Der Bewegung „Fridays for Future“ stehe es im Rahmen der Versammlung nur offen, sich von derartigen Vereinnahmungen mit kommunikativen Mitteln zu distanzieren. Dies entspreche dem auf Kommunikation ausgerichteten Gewährleistungsgehalt des Art. 8 Grundgesetz.