EuGH-Urteil

EuGH-Urteil

Kennzeichnungspflicht für Produkte aus von Israel besetzten Gebieten

Produkte aus vom imperialistischen Israel besetzten Gebieten müssen künftig gekennzeichnet sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden und damit ein Urteil von 2010 bekräftigt. Kommen sie aus einer israelischen Siedlung, die sich in besetztem Gebiet befindet, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werde. In ihrem Urteil machen die Richter deutlich, dass es dabei auch um soziale und ethische Fragen geht. So wie europäische Verbraucher während der Zeit der rassistischen Unterdrückung den Kauf von südafrikanischen Waren abgelehnt haben, so wollen sie vielleicht auch heute die Produktion von Waren in bestimmten Gebieten nicht unterstützen. Das ist im Kampf gegen eine rassistische und imperialistische Politik legitim - ungeachtet dessen, wie sie gerechtfertigt wird.