Rechtsprechung im Sinne der Lebensmittelkonzerne

Rechtsprechung im Sinne der Lebensmittelkonzerne

"Containern" ist nach Gerichtsurteil Diebstahl!

Das oberste Gericht in Bayern, das Bayerische Oberste Landgericht, hat eine Revision zweier Studentinnen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck verworfen und dieses Urteil bestätigt.

Korrespondenz aus Bochum

Es ging um einen „Diebstahl“ von weggeworfenen brauchbaren Lebensmitteln aus einem verschlossenen Container der Firma Edeka, das so genannte "Containern". Obwohl diese Lebensmittel eindeutig zur Entsorgung bestimmt, aber noch einwandfrei waren, gaben die Richter dem Lebensmittelkonzern Edeka Recht und damit "Freifahrt" für das Verschwenden von noch genießbaren Lebensmitteln.

 

Das ist nicht nur umweltpolitisch ein Skandal, sondern kriminalisiert in Not geratene Menschen! Das Urteil des obersten Gerichts in Bayern ist daher auch menschenrechtlich bedenklich.

 

Nachfolgend die Kurzbegründung des Senats: Die entwendeten Lebensmittel standen zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Supermarktkette Edeka - auch wenn die Lebensmittel für die Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen aussortiert worden sind. Die Lebensmittel wurden in einem abgesperrten Container auf dem Firmengelände vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Angeklagten durften somit auch nicht davon ausgehen, dass ihnen die Mitnahme erlaubt war.

 

Diese Begründung ist eindeutig im Sinne des Lebensmittelkonzerns Edeka. Das Gericht hat sich - ohne den Inhalt des verschlossenen Containers untersuchen zu lassen - auf die Angaben des Unternehmers verlassen und festgestellt, dass die Lebensmittel nicht mehr als verkehrsfähig angesehen werden. Die Anwälte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Studentinnen aus Olching vertreten, haben jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Obersten Bayerischen Landgerichts vorbereitet. Am Freitag, den 8. November, wurde die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe persönlich beim Bundesverfassungsgericht eingeworfen.